EuGH-Generalanwalt: Datenschutz-Klagen von Verbraucherverbänden rechtens

Deutsche Verbraucherverbände haben gute Aussichten, ihr Klagerecht in Datenschutz-Fragen auf europäischer Ebene bestätigt zu bekommen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Michal Bobek stellte am 19.12.2018 fest, dass die neue europäische Datenschutz-Richtlinie einer entsprechenden nationalen Regelung nicht entgegenstehe (Az.: C-40/17).

Streit um Facebooks "Gefällt mir"-Buttons bei Online-Händler

In dem Verfahren geht es um die Verwendung von Facebooks "Gefällt mir"-Buttons beim Online-Händler Fashion ID. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah darin einen Verstoß gegen Datenschutzrecht und reichte eine Unterlassungsklage ein.

Einwilligung der Nutzer erforderlich

Der Generalanwalt ist in dem Fall der Ansicht, dass die Website, die ein von einem Dritten bereitgestelltes Plugin mit Datenerhebung wie den "Like"-Button einbindet, zusammen mit diesem Dritten als gemeinsamer Verantwortlicher anzusehen sei. Entsprechend müsse der Betreiber der Website die Einwilligung der Nutzer für die Datenverarbeitung einholen und sie darauf hinweisen.

EuGH, Schlussanträge vom 19.12.2018 - C-40/17

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2018 (dpa).

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