Auskunft über Nutzung durch Angehörige verweigert
Der Verlag Bastei-Lübbe hatte gegen einen Mann geklagt, über dessen Anschluss ein Hörbuch anderen Internetnutzern über eine Tauschbörse zum Herunterladen angeboten worden sein soll. Der Inhaber bestreitet das und argumentiert, dass auch seine Eltern Zugriff auf den Anschluss gehabt hätten. Laut bestehender deutscher Rechtsprechung muss aber wegen des Schutzes von Ehe und Familie keine Auskunft über die Nutzung durch Angehörige gegeben werden. Dadurch wäre die Schuld nicht eindeutig zu klären. Das Landgericht München hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.
Inhaber des Anschlusses haftbar
Der zuständige EuGH-Generalanwalt Szpunar argumentierte, dass geistiges Eigentum ebenso wie Familienrechte durch die Charta der Grundrechte der EU geschützt seien. Urheberrechtsansprüche müssten daher durchsetzbar sein. "In diesen Fällen müsste das Eigentumsrecht Vorrang vor dem Recht auf Achtung des Familienlebens haben", schrieb der Gutachter. Sollte es keine Auskunft über Familienangehörige geben, müsse der Inhaber des Anschlusses haftbar gemacht werden.
Urteil wird in kommenden Monaten erwartet
Im vorliegenden Fall müsse das Münchener Gericht zudem prüfen, ob der Beklagte das Grundrecht nur vorbringe, um sich selbst zu schützen. In der Vorinstanz hatte er bereits angeführt, seine Eltern nutzten seiner Kenntnis nach die Tauschbörse nicht. Ein Urteil in dem Fall dürfte in den kommenden Monaten fallen.