EU-Kommission: Zu wenige Erhaltungsziele festgelegt
Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume und zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen. Deutschland hat nach Ansicht der EU-Kommission nicht genügend dieser Erhaltungsziele festgelegt, weswegen sie die Bundesrepublik in einem Vertragsverletzungsverfahren verklagt hat.
Bei Verurteilung drohen hohe Strafzahlungen
Das Gutachten des EuGH gab der EU-Kommission nun teilweise Recht. Deutschland habe für 88 der 4.606 in Rede stehenden Gebiete keine Erhaltungsziele festgelegt und damit gegen seine Verpflichtung aus der entsprechenden Richtlinie verstoßen. Die restlichen Rügen der EU-Kommission werden in dem Gutachten jedoch zurückgewiesen. Auch gegen andere Länder klagt die EU-Kommission derzeit in ähnlichen Fällen. Im Fall einer Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof drohen hohe Strafzahlungen.