Im Streit zwischen der Europäischen Kommission und der Hansestadt Lübeck um mögliche unerlaubte Beihilfen für den Flughafen Lübeck hat die Stadt einen Erfolg errungen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 21.12.2016 ein Rechtsmittel der EU-Kommission gegen ein erstinstanzliches Urteil aus dem Jahr 2014 zurückgewiesen (Az.: C‑524/14 P). Damals hatte das Gericht der Europäischen Union den Beschluss der Kommission zur Eröffnung eines Beihilfeverfahrens für nichtig erklärt.
EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C‑524/14
Redaktion beck-aktuell, 22. Dezember 2016.
Den Volltext des EuGH-Urteils finden Sie auf den Seiten der europäischen Justiz.
EuGH, Schlussantrag vom 15.09.2016 - Einstufung von Maßnahmen als staatliche Beihilfe, BeckRS 2016, 82236
EuG, Beihilferecht: Selektivität einer Flughafenentgeltordnung - Nichtigkeitsklage gegen Eröffnungsbeschluss, EuZW 2014, 875 (m. Anm. Ritzenhoff)