EuGH bestätigt Stopp des EU-Verfahrens um Flughafen Lübeck

Im Streit zwischen der Europäischen Kommission und der Hansestadt Lübeck um mögliche unerlaubte Beihilfen für den Flughafen Lübeck hat die Stadt einen Erfolg errungen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 21.12.2016 ein Rechtsmittel der EU-Kommission gegen ein erstinstanzliches Urteil aus dem Jahr 2014 zurückgewiesen (Az.: C‑524/14 P). Damals hatte das Gericht der Europäischen Union den Beschluss der Kommission zur Eröffnung eines Beihilfeverfahrens für nichtig erklärt.

Beihilfeverfahren betrifft möglicherweise vergünstigte Landegebühren für Ryanair

Das Urteil sei ein Sieg für die Stadt, auch wenn der Beihilfestreit noch nicht ganz vom Tisch sei, sagte die Wirtschaftskoordinatorin der Hansestadt Lübeck, Conja Grau. In dem 2012 eröffneten Beihilfeverfahren prüft die EU-Kommission, ob der damals städtische Flughafen Lübeck-Blankensee der Fluglinie Ryanair vergünstigte Landegebühren gewährt hat. Das wäre eine staatliche Subvention und somit ein Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht.

EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C‑524/14

Redaktion beck-aktuell, 22. Dezember 2016.

Mehr zum Thema