Der katalanische Separatistenführer Carles
Puigdemont bekommt eine neue Chance im Rechtsstreit um sein Mandat im
Europaparlament. Der Europäische Gerichtshof verwies den Fall am 20.12.2019 in einem Eilverfahren zur neuerlichen Entscheidung zurück an
das Gericht der Europäischen Union. Es geht darum, ob Puigdemont und sein Parteifreund
Antoni Comin ihre im Mai 2019 errungenen Sitze im EU-Parlament antreten
können.
Politiker leben im Exil
Die beiden katalanischen Politiker leben in Belgien im Exil. Weil sie
in Spanien wegen der katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen mit
Haftbefehl gesucht werden, ließen sie sich nicht in Madrid vereidigen
und wurden deshalb nicht auf die Liste der spanischen
Europaabgeordneten gesetzt. Das EU-Parlament ließ sie deshalb ihre
Mandate nicht antreten und die beiden verklagten daraufhin das
Parlament.
EuG muss erneut entscheiden
Das EuG hatte ihre Eilanträge im
Juli 2019 abgewiesen. Das Argument damals: Wenn die Abgeordneten nicht auf
der nationalen Liste auftauchten, könne das Europaparlament nicht
nachprüfen, ob sie einen legitimen Anspruch auf das Mandat hätten.
Diese Entscheidung hob der EuGH nun auf und verwies den Fall zurück.
Das EuG muss nun erneut prüfen und entscheiden.
EuGH, Entscheidung vom 20.12.2019 - C-646/19
Redaktion beck-aktuell, 23. Dezember 2019 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
EuGH: Spanischer Separatistenführer hätte Europaabgeordneter werden dürfen müssen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.12.2019, becklink 2015073
Spanien: Kataloniens Separatistenführer wegen Aufruhrs schuldig gesprochen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.10.2019, becklink 2014391
EuG: Puigdemont mit Eilantrag auf EU-Mandatsantritt gescheitert, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.07.2019,
becklink 2013539
EGMR: Separatistenführer Puigdemont mit Beschwerde in Straßburg gescheitert, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.05.2019, becklink 2013256
Spanien: 30 weitere Anklagen wegen Katalonien-Referendums, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.04.2019, becklink 2012798