EuGH entscheidet über Markenrecht des Grünen Punkts

Im Streit um Markenrechte am Grünen Punkt hat das Duale System Deutschland einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof eingefahren. Der EuGH kippte am 12.12.2019 Entscheidungen des EU-Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) und des Gerichts der Europäischen Union, die Markenrechte an dem bekannten Logo zum Großteil für nichtig zu erklären (Az.: C-143/19)

EUIPO erklärte Marke für fast alle Waren für verfallen

Das Duale System, das in Deutschland für die Verwertung von Verpackungsabfall gegründet wurde, hatte die Marke an dem Bild der beiden verschränkten Pfeile in einem Kreis 1999 beim EUIPO schützen lassen. Auf Antrag eines slowakischen Unternehmens erklärte das Amt die Marke 2015 jedoch für fast alle Waren für verfallen. Ausnahme waren nur "aus Verpackung bestehende Waren". Begründet wurde dies damit, dass der Grüne Punkt die Marke nicht so nutze wie vorgesehen, nämlich als Hinweis auf die Herkunft der Waren.

Begriff "ernsthafte Benutzung" nicht korrekt ausgelegt

Dagegen klagte das Duale System mit Sitz in Köln. In erster Instanz unterlag die Firma 2018 noch vor dem EuG, doch der EuGH entschied jetzt anders. Die obersten EU-Richter befanden, die erste Instanz habe den im Markenrecht vorgesehenen und in dem Fall umstrittenen Begriff "ernsthafte Benutzung" nicht korrekt ausgelegt. Ein Kriterium könne sein, Marktanteile für die Waren zu behalten oder zu gewinnen. Aus Sicht des EuGH ist nicht ausgeschlossen, dass das Logo die Kaufentscheidung von Verbrauchern beeinflusst.

EuGH, Urteil vom 12.12.2019 - C-143/19

Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2019 (dpa).