EuGH: EZB-Urteil des BVerfG könnte europäisches Justizsystem gefährden
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© Boris Roessler Thomas Frey / dpa

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihe-Käufen der Europäischen Zentralbank könnte nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs das Justizsystem der EU gefährden. Der EuGH kommentiere Urteile nationaler Gerichte zwar nicht, teilte der Gerichtshof am 08.05.2020 mit. "Ganz generell" könne jedoch auf die ständige Rechtsprechung des EuGH hingewiesen werden, "wonach ein im Vorabentscheidungsverfahren ergangenes EuGH-Urteil für das vorlegende nationale Gericht bindend ist".

EuGH sieht Unionsrechtsordnung gefährdet

Dass die Handlung eines EU-Organs gegen EU-Recht verstößt, dürfe nur der EuGH feststellen. So werde die einheitliche Anwendung des EU-Rechts gewahrt. Meinungsverschiedenheiten der mitgliedstaatlichen Gerichte über die Gültigkeit einer solchen Handlung wären nämlich geeignet, die Einheit der Unionsrechtsordnung aufs Spiel zu setzen und die Rechtssicherheit zu beeinträchtigen. Nationale Gerichte seien dazu verpflichtet, "die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren".

BVerfG beanstandete EZB-Staatsanleihenkäufe

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 05.05.2020 die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich mit seiner Entscheidung zum ersten Mal gegen ein Urteil des EuGH gestellt (BeckRS 2020, 7327).


Redaktion beck-aktuell, 8. Mai 2020 (dpa).