EuGH-Generalanwältin bestätigt Kommission: Google soll über 4 Milliarden Euro zahlen

Die EU-Kommission hat Google eine Milliardenstrafe auferlegt, weil es seine Dominanz bei Handys missbraucht haben soll, um eigene Produkte zu platzieren. Der US-Konzern zog vor den EuGH – doch für die Generalanwältin ist die Sache eindeutig.

Im Rechtsstreit um die marktbeherrschende Stellung von Google bei Smartphones schließt sich EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott der Forderung nach einer Milliardenstrafe an. Googles Einwände gegen die festgelegte Strafe von über 4,1 Milliarden Euro seien unbegründet, schrieb Kokott in ihren Schlussanträgen.

Die EU-Kommission wirft dem Tech-Riesen vor, Herstellern von Mobilgeräten und Mobilfunkanbietern rechtswidrige Beschränkungen auferlegt zu haben. Demnach konnten Hersteller nur eine Lizenz für Googles App-Store erhalten, wenn sie Googles Such-App und Browser vorinstallierten. Der US-Konzern habe so seine Position bei Suchdiensten stärken wollen, um mehr und teurere Werbeanzeigen verkaufen zu können. Darin liege ein Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung.

Darüber hinaus mussten Hersteller zusichern, keine Geräte mit alternativen Android-Versionen ohne Googles Zustimmung zu verkaufen – eine Praxis, die als "Anti-Fragmentierung" bezeichnet wird. Die Brüsseler Behörde verdonnerte Google deshalb 2018 zu einer Strafe von rund 4,3 Milliarden Euro. In erster Instanz reduzierte das EuG die Strafe auf rund 4,1 Milliarden Euro. Die Generalanwältin empfiehlt nun den Richterinnen und Richtern am EuGH, dieses Strafmaß zu bestätigen. Ihre Meinung ist für die Richterinnen und Richter nicht bindend – sie folgen ihr aber häufig.

Nach Ansicht der Generalanwältin ist das Verhalten Teil einer Gesamtstrategie, um Googles Suchdienst auf mobilen Geräten zu schützen und zu stärken – auch gegen hypothetisch ebenso leistungsfähige Wettbewerber, denen durch Googles Marktmacht keine realistische Chance geblieben sei.

Google äußerte sich enttäuscht über die Schlussanträge. "Sollte der Gerichtshof dem folgen, würde dies Investitionen in offene Plattformen verhindern und Android-Nutzern, Partnern und App-Entwicklern schaden."

EuGH, Schlussanträge vom 19.06.2025 - C-738/22 P

Redaktion beck-aktuell, cil, 20. Juni 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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