2016 hatte die Europäische Kommission entschieden, dass Steuervergünstigungen, die Irland von 1991 bis 2014 an die irischen Apple-Gesellschaften ASI und AOE gewährte, eine staatliche Beihilfe darstellten (Beschluss vom 30.08.2016 – 2017/1283). Die Kommission ging davon aus, dass Irland, indem es die Gesellschaftsgewinne, die aus der Nutzung von geistigem Eigentum resultierten, bei der Steuerbemessung nicht berücksichtigte, eine mit dem Binnenmarkt rechtswidrige und unvereinbare staatliche Beihilfe an den Konzern gewährt habe. Das Geld sei nicht in den USA zu versteuern, sondern in Irland. Daraufhin ordnete die Kommission die Rückforderung der Beihilfe an und ging von rechtswidrigen Steuervergünstigungen in Höhe von 13 Milliarden Euro aus.
Wiederrum 2020 erklärte das EuG den Beschluss der Kommission aus 2016 für nichtig. Für das Gericht hatte die Kommission nicht hinreichend nachgewiesen, dass den betreffenden Gesellschaften ein selektiver Vorteil verschafft worden sei. Die Gewinne seien nicht ASI und AOE zuzurechnen, weil die Gewinnverwaltung in den USA zu verorten sei. Dies sah der EuGH nun anders und schloss sich der Annahme der Kommission aus 2016 an: Die Luxemburger Richterinnen und Richter hoben das Urteil des EuG auf (Urteil vom 10.09.2024 – C-465/20 P). Apple muss 13 Milliarden Euro Steuern zurückzahlen – samt Zinsen.
Keine falschen Annahmen der Kommission
In seiner Begründung führt der EuGH aus, die Annahme des Gerichts, die Kommission habe 2020 nicht hinreichend nachgewiesen, dass Apple Steuervorteile erhielt, sei falsch. Vielmehr habe Irland den Apple-Gesellschaften ASI und AOE durch Steuervorbescheide einen selektiven Vorteil gewährt. Diese Steuervergünstigungen beträfen Gewinne, die außerhalb der USA erwirtschaftet wurden. Deshalb hätten sie den irischen Zweigniederlassungen ASI und AOE zugerechnet werden müssen. Da das nicht erfolgt sei, habe man Apple im Vergleich zu anderen Unternehmen in Irland bevorzugt, so der EuGH.
Auch habe das EuG zu Unrecht angenommen, dass die Kommission ihre Haupterwägungen auf falsche Annahmen über das irische Steuerrecht stützte. Der EuGH folgt somit vollständig der Argumentation der Europäischen Kommission aus 2016, womit Apple eine teure Niederlage erleidet.
Sarah Blazek, Partnerin der Kanzlei Noerr, ordnet die Entscheidung auch als eine späte Bestätigung der ausscheidenden EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ein. Habe diese in ihrem - nicht unumstrittenen - Kampf gegen die Steuerpraktiken großer multinationaler Konzerne 2020 noch eine "krachende Niederlage" erlitten, so stimme der EuGH ihr jetzt zu. Vestager habe damals die klare Botschaft aussenden wollen, dass EU-Mitgliedstaaten einzelnen Unternehmen keine unfairen Steuervorteile gewähren dürften. Blazek spricht nun auch von einem "klaren Signal" an andere große in der EU tätige Konzerne: "Mit der heutigen Entscheidung hat die Europäische Kommission nicht nur Rückenwind vom EuGH erhalten, sondern auch ein Stück Rechtssicherheit für ihr zukünftiges Vorgehen gegen Steuerpraktiken gewonnen."*
*Anm. d. Red.: Ergänzt am Tag der Veröffentlichung, 16:01 Uhr, js