Der EuGH verhält sich dazu eindeutig: Die Aufnahme einer Zahl in eine Marke, die auf ein fiktives historisches Vermächtnis hinweist, kann als irreführend für die Verkehrskreise angesehen werden (Urteil vom 26.03.2026 – C-412/24).
Im Ausgangsfall ging es um Luxuslederwaren. Für diese meldete die 2009 gegründete französische Gesellschaft Fauré Le Page Marken mit der Angabe "Fauré Le Page Paris 1717" an. Zuvor hatte sie die Marke "Fauré Le Page" erworben. Eine Konkurrentin griff die Markenanmeldung an. Die Angabe "1717" suggeriere, dass das Unternehmen Fauré Le Page bereits seitdem existiere und über ein entsprechend langjähriges Know-how verfüge. Tatsächlich habe es ein auf den Handel mit Waffen und Lederzubehör spezialisiertes Unternehmen Maison Fauré Le Page existiert. Das habe seine Tätigkeit aber 1992 eingestellt.
Täuschung der Verbraucher nicht auszuschließen
Das war auch dem in Frankreich zuletzt mit dem Streit befassten Kassationsgerichtshof nicht geheuer. Er erbat sich Hilfestellung zu der Frage, ob die Marke irreführend im Sinne des Unionsrechts sein kann.
Der EuGH bejaht das. Eine Marke könne eine Täuschung im Sinne des Unionsrechts darstellen, wenn sie eine Zahl enthält, die auf ein langjähriges Know-how anspielt, das den Waren, für die diese Marke eingetragen ist, eine Qualitätsgarantie und Prestigecharakter verleiht, obwohl ein solches langjähriges Know-how nicht besteht. Das gelte gerade für Luxuswaren, bei denen sich die Beschaffenheit bzw. Qualität auch aus dem Prestigecharakter ergeben könne.
In Bezug auf die angegriffene Marke überlässt es der EuGH der Cour de Cassation, zu beurteilen, ob die maßgeblichen Verkehrskreise die 1717 als Jahreszahl wahrnehmen. Eine Rolle dabei spielen kann laut Gerichtshof, dass die Marke neben der Zahl 1717 noch den Begriff "Paris" enthält.


