Britische Beihilfen für Atomkraftwerk Hinkley Point C rechtens

Großbritannien darf den Bau des Atomkraftwerks Hinkley Point C mit staatlichen Beihilfen fördern. Das hat der Europäische Gerichtshof am 22.09.2020 entschieden und eine Klage Österreichs als unbegründet zurückgewiesen. Anders als von der Regierung in Wien argumentiert, müsse mit staatlichen Beihilfen nicht ein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt werden, wie es etwa der Ausbau erneuerbarer Energien wäre, so die Richter in Luxemburg.

Österreich gegen Staatsförderung von Kernkraft

Hinkley Point C in der südwestenglischen Grafschaft Somerset ist der erste AKW-Neubau in Großbritannien seit Jahrzehnten. Das Werk soll 2023 ans Netz gehen und 60 Jahre laufen. Aus Sicht Österreichs, das keine Atomkraftwerke hat, sind alternative Energieformen förderungswürdig, nicht aber die Kernkraft. Die EU-Kommission dagegen hatte die Staatsbeihilfen 2014 genehmigt. Diese betreffen unter anderem eine garantierte Ausgleichszahlung für den AKW-Betreiber, falls das Kraftwerk aus politischen Gründen vorzeitig abgeschaltet wird. Großbritannien hatte den Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt.

EuGH: Staat darf seine Energiequellen wählen

Der EuGH betonte nun, dass jedes EU-Mitglied das Recht habe, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen. "Eine Entscheidung für die Kernenergie wird in der Vorschrift nicht ausgeschlossen." Mit dieser Begründung hatte 2018 schon das EU-Gericht in der Vorinstanz die österreichische Klage von 2015 abgewiesen. Großbritannien war zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied der Gemeinschaft.

Redaktion beck-aktuell, 22. September 2020 (dpa).