EuGH besorgt über rumänische Justizreformen

Der Europäische Gerichtshof zeigt sich besorgt über Reformen des rumänischen Justizsystems. In einem Urteil in verbundenen Rechtssachen vom 18.05.2021 befassten sich die Richter unter anderem mit der Möglichkeit politischer Einflussnahme auf die Justiz. Dabei geht es etwa um eine Sondereinheit der Staatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen Justizpersonal. Eine Entscheidung über diese Frage müssten jedoch letztlich die rumänischen Gerichte treffen.

Rumänien unter besonderer Beobachtung

Das südosteuropäische Land steht seit dem EU-Beitritt 2007 unter besonderer Beobachtung der EU-Kommission, weil es damals nicht alle Vorgaben gegen Korruption und organisiertes Verbrechen sowie zur Stärkung der Justiz erfüllte. Die EU-Kommission veröffentlicht deshalb jährlich Fortschrittsberichte zu diesen Themen. Zuletzt bewertete sie Verordnungen der rumänischen Regierung von 2018 und 2019, die die Justizgesetze änderten, teils negativ. Deshalb wollten mehrere rumänische Gerichte vom EuGH wissen, ob die Anforderungen in den Berichten für Rumänien verpflichtend sind.

EuGH mahnt Einhaltung der Beitrittsziele an

Das EuGH-Urteil stellt zunächst einmal fest, dass die vor dem EU-Beitritt festgelegten Ziele für Rumänien rechtlich bindend seien - die Empfehlungen in den Fortschrittsberichten allerdings nicht. Doch müsse Rumänien sie angemessen berücksichtigen und außerdem von Schritten absehen, die die vor dem EU-Beitritt formulierten Ziele gefährdeten. Eine Entscheidung über diese Frage müssten jedoch die rumänischen Gerichte treffen.

Sondereinheit der Staatsanwaltschaft darf kein Instrument politischer Kontrolle sein

Auch mit Blick auf andere Aspekte überlässt der EuGH den nationalen Richtern die endgültige Bewertung. Sie betonen, dass bei der Einrichtung der Sondereinheit der Staatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen Justizpersonal sichergestellt werden müsse, dass diese nicht als Instrument politischer Kontrolle genutzt werden könne. Ob dies so ist - darüber müssten rumänische Richter entscheiden. Die Sondereinheit wurde von den inzwischen nicht mehr regierenden Sozialdemokraten eingeführt. Diese hätten damit die Justiz politisch kontrollieren wollen, um damit die Korrupten in ihren eigenen Reihen zu schützen, bemängelten Kritiker. Über rumänische Regeln zur Besetzung der Spitzenposten in der Justizaufsicht durch die Regierung zeigen die EuGH-Richter sich zwar besorgt - doch äußern sie sich auch hier nicht ganz eindeutig. Die Gesetze nährten jedoch Bedenken, dass derlei Gremien Druck oder politische Kontrolle auf Richter und Staatsanwälte ausüben könnten.

EuGH, Urteil vom 18.05.2021 - C-83/19

Redaktion beck-aktuell, 18. Mai 2021 (dpa).