EuGH kassiert Beschluss gegen Hilfen für Flughäfen auf Sardinien

Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung der EU-Kommission gegen Millionenhilfen Italiens für Flughäfen in Sardinien und Flüge dorthin für nichtig erklärt. Die EU-Kommission habe bei ihrer Begründung Rechtsfehler gemacht, urteilte der EuGH. Hintergrund ist ein italienisches Regionalgesetz, das vorsieht, den Luftverkehr auf Sardinien zu fördern. Konkret wurden für die Jahre 2010 bis 2013 insgesamt rund 45 Millionen Euro an Hilfen genehmigt.

Ziel des Gesetzes: Förderung des Reiseziels Sardinien

Das Gesetz sollte dazu beitragen, dass mehr Flieger die Insel erreichen und Sardinien als Reiseziel gefördert wird. Die EU-Kommission sah darin aber unter anderem eine mit EU-Recht nicht zu vereinbarende Hilfe für Firmen wie Ryanair, Easyjet, Germanwings und Volotea. Dabei sei sie, so der EuGH, davon ausgegangen, dass Vorteile für beteiligte Unternehmen entstanden waren, ohne dafür eine vernünftige Grundlage gehabt zu haben. Die Kommission hätte im Einzelfall nachweisen müssen, dass ein durchschnittliches Unternehmen in einer ähnlichen Marktlage kein Staatsgeld bekommen hätte im Gegensatz zu Unternehmen, die von den Geldern profitierten.

EuGH, Urteil vom 17.11.2022 - C-331/20

Redaktion beck-aktuell, 17. November 2022 (dpa).

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