Weniger Verbindungen, höhere Preise? Deckel für Schienenmaut rechtswidrig
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Die deutsche Schienenmaut ist in ihrer Berechnung zu unflexibel und daher rechtswidrig. Das hat der EuGH entschieden. Was bedeutet das für den deutschen Schienenverkehr? Werden Tickets jetzt teurer?

Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr ist nach einem Urteil des EuGH rechtswidrig (urteil vom 19.03.2026 – C-770/24). Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Trassenpreise – häufig auch Schienenmaut genannt – sind Gebühren, die Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, zahlen, wenn sie das Schienennetz nutzen. InfraGo muss diese Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen.

Für die Netzfahrplanperiode 2024/2025 hatte die Bundesnetzagentur die Wegeentgelte nur mit Änderungen genehmigt. Sie hatte die für den Personennahverkehr zu entrichtenden Beträge gesenkt, im Gegenzug aber die für den Fern- und den Güterverkehr erhöht, um der im deutschen Recht vorgesehenen Pflicht zu genügen, wonach die Entgelte sämtliche Kosten des Schienenwegebetreibers decken müssen. Die Entgelte für den Nahverkehr berechnete sie nach den durchschnittlichen Entgelten in der Netzfahrplanperiode 2020/2021, zuzüglich einer vorgegebenen jährlichen Dynamisierungsrate. InfraGo und weitere Bahnbetreiber zogen vor Gericht.

EuGH: Betreiber brauchen Spielraum bei der Preisgestaltung

Der Kernpunkt: In Deutschland gibt es einen gesetzlich festgelegten Preisdeckel für den Nahverkehr. Er begrenzt Preissteigerungen derzeit auf 1,8%, ab der kommenden Netzfahrplanperiode 2026/2027 auf 3%. Das VG Köln, das den Streit verhandelt, hatte Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorgaben der Bundesnetzagentur mit EU-Recht und legte den Fall dem EuGH vor.

Dieser bemängelte die starre mathematische Formel. Nach der EU-Richtlinie über einen einheitlichen europäischen Eisenbahnraum dürften Rahmenvorgaben gesetzt werden, aber die Geschäftsführung eines Infrastrukturbetreibers müsse frei in ihren Entscheidungen bleiben. Die starre Berechnung nach den Vorgaben zwinge Betreiber dazu, Defizite im Nahverkehr durch höhere Entgelte im Fern- und Güterverkehr auszugleichen.

Die Deutsche Bahn hatte argumentiert, die Regelungen beeinträchtigten die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs. "Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfähiges neues Trassenpreissystem für die Branche ist", erklärte die Bahn.

Entscheidung des VG Köln steht noch aus

Das VG Köln muss nun auf Grundlage der Luxemburger Entscheidung entscheiden. Unklar ist, wer mögliche Mehrkosten trägt. Grundsätzlich stellt der Bund den Ländern Mittel für den Regionalverkehr bereit.

Nach dem Urteil nimmt die politische Debatte aber bereits Fahrt auf. Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, Christian Bernreiter (CSU), warnte vor einem "Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes auf dem Rücken der Fahrgäste", sollte der Bund nicht mehr Geld geben, um die befürchteten Mehrkosten für die Verkehrsunternehmen abzufedern.

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) nannte das Urteil eine "Hiobsbotschaft für den Regionalverkehr". Ohne die Trassenpreisbremse erhöhten sich die Kosten im Schienenpersonennahverkehr drastisch. "Werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, drohen steigende Ticketpreise und Angebots-Kürzungen."

Bernreiter sagte: "Wir werden das gleich nächste Woche bei der Verkehrsministerkonferenz in Lindau mit hoher Priorität behandeln. Wir brauchen jetzt schnelle Lösungen." Auch Krischer forderte den Bund auf, kurzfristig für einen Ausgleich über die Regionalisierungsmittel sorgen.

Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) warnt davor, dass die Unternehmen Regionalzug-Verbindungen in großem Umfang einstellen könnten. Der Bund müsse die Mehrkosten vollständig ausgleichen, forderte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Die Bundesregierung arbeitet bereits an einer Reform des Trassenpreissystems. Bis Sommer sollen konkrete Vorschläge vorliegen. Für die kommende Fahrplanperiode hat InfraGo eine Erhöhung der Entgelte um 23,5% beantragt.

EuGH, Urteil vom 19.03.2026 - C-770/24

Redaktion beck-aktuell, js, 19. März 2026 (ergänzt durch Material der dpa).

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