Tschechiens Ministerpräsident darf an EU-Haushaltsberatungen teilnehmen

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage zum Ausschluss des tschechischen Ministerpräsidenten Andrej Babis von den EU-Haushaltsberatungen abgewiesen. Babis war vorgeworfen worden, als Unternehmer zugleich Nutznießer von EU-Subventionen zu sein. Laut EuG liegt es in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten zu bestimmen, ob sie bei Tagungen des EU-Rates von ihrem Staats- oder Regierungschef vertreten werden oder ob es Verhinderungsgründe gibt.

Tschechischer Politiker scheitert mit Untätigkeitsklage gegen Rat

Eine Untätigkeitsklage eines tschechischen Politikers gegen den Europäischen Rat, weil dieser Babis nicht ausgeschlossen habe, wies das Gericht als unzulässig und unbegründet ab. Was einen möglichen Interessenkonflikt des tschechischen Ministerpräsidenten angeht, erklärte das Gericht, dass die von der EU an die Mitgliedsstaaten gezahlten Gelder an Voraussetzungen und Vorschriften gebunden seien. Unabhängig von der Klage war Babis ohnehin zum EU-Sondergipfel in Brüssel am 17.07.2020 angereist.

Auch EU-Parlament hatte Ausschluss gefordert

Kritiker werfen Babis vor, über ein von ihm gegründetes Firmengeflecht von EU-Subventionen zu profitieren. Auch das Europaparlament hatte vor vier Wochen per Resolution gefordert, Babis wegen möglicher Interessenkonflikte von EU-Haushaltsgesprächen auszuschließen. Babis wies die Parlamentsresolution zurück und wertete sie als Einmischung in die Angelegenheiten seines Landes.

EuG, Beschluss vom 17.07.2020 - T-715/19

Redaktion beck-aktuell, 20. Juli 2020 (dpa).