Teilerfolg für Borussia Mönchengladbach im "Fohlenelf"-Markenstreit

Borussia Mönchengladbach hat im Rechtsstreit um den Begriff "Fohlenelf" einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der Europäischen Union gab dem Fußballclub, der gegen das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) geklagt hatte, teilweise Recht. Das EUIPO habe die Marke "Fohlenelf" in einigen Punkten zu Unrecht für verfallen erklärt, teilte das EuG am Mittwoch mit. Im Übrigen wies es die Klage allerdings ab.

EUIPO: Verein hat Bezeichnung nicht ausreichend genutzt

Borussia Mönchengladbach hatte die Marke vor einigen Jahren für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen. Das EUIPO erklärte die Marke jedoch für teilweise verfallen, weil sie nicht ausreichend genutzt worden sei. Letztlich blieb sie nur für wenige Dinge eingetragen, darunter Shampoos, Schreibwaren oder Regenschirme. Auch bestimmte Sportveranstaltungen dürfen weiterhin unter dem Namen "Fohlenelf" organisiert werden.

Marke besteht weiterhin für Seifen, Trinkflaschen, Handtücher und Spiele

Die Behörde – so das Gericht – habe aber zu Unrecht festgestellt, dass eine ernsthafte Benutzung der Marke "Fohlenelf" unter anderem bei Seifen, Trinkflaschen, Handtüchern und Spielen nicht nachgewiesen worden sei. Bei anderen Produkten, darunter Energydrinks und Bier, blieb das Gericht allerdings bei der Entscheidung der Behörde. Gegen die Entscheidung kann noch beim Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.

EuG, Urteil vom 07.12.2022 - T-747/21

Redaktion beck-aktuell, 7. Dezember 2022 (dpa).