EUIPO: Verein hat Bezeichnung nicht ausreichend genutzt
Borussia Mönchengladbach hatte die Marke vor einigen Jahren für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen. Das EUIPO erklärte die Marke jedoch für teilweise verfallen, weil sie nicht ausreichend genutzt worden sei. Letztlich blieb sie nur für wenige Dinge eingetragen, darunter Shampoos, Schreibwaren oder Regenschirme. Auch bestimmte Sportveranstaltungen dürfen weiterhin unter dem Namen "Fohlenelf" organisiert werden.
Marke besteht weiterhin für Seifen, Trinkflaschen, Handtücher und Spiele
Die Behörde – so das Gericht – habe aber zu Unrecht festgestellt, dass eine ernsthafte Benutzung der Marke "Fohlenelf" unter anderem bei Seifen, Trinkflaschen, Handtüchern und Spielen nicht nachgewiesen worden sei. Bei anderen Produkten, darunter Energydrinks und Bier, blieb das Gericht allerdings bei der Entscheidung der Behörde. Gegen die Entscheidung kann noch beim Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.