"Russian warship, go f**k yourself" kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden
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Der Grenzschutz der Ukraine kann den Slogan "Russian warship, go f**k yourself" nicht als Unionsmarke eintragen lassen. Es handele sich um eine politische Botschaft, entschied das EuG und wies eine Klage des ukrainischen Grenzschutzes ab.

Der ukrainische Grenzschutz meldete zu Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine 2022 den Slogan "Russian warship, go f**k yourself" als Unionsmarke für diverse Waren und Dienstleistungen als Unionsmarke an. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) lehnte die Eintragung der Marke aber mangels Unterscheidungskraft ab. Dagegen klagte der ukrainische Grenzschutz. Es handele sich um einen Schlachtruf, der von einem ukrainischen Grenzschützer auf der Schlangeninsel am ersten Tag des groß angelegten Einmarsches Russlands in die Ukraine ausgesprochen worden sei.

Die Klage hatte beim EuG keinen Erfolg (Urteil vom 13.11.2024 T-82/24). Laut Gericht ist der Slogan ein "Symbol des ukrainischen Kampfes gegen die russische Aggression". Verbraucher und Verbraucherinnen nähmen diesen Satz nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft eines Produktes, sondern nur als politische Botschaft wahr. Die wesentliche Funktion einer Marke (Herkunftshinweis) werde somit nicht erfüllt.

EuG, Urteil vom 13.11.2024 - T-82/24

Redaktion beck-aktuell, hs, 13. November 2024.