Ryanair unterliegt in erneutem Streit um Corona-Beihilfen Portugals für Fluggesellschaft TAP

Mit einem Milliarden-Darlehen und dem Segen der EU-Kommission hat Portugal die staatliche Fluggesellschaft TAP aus der Corona-Krise geholt. Den Kommissionsbeschluss hat das EuG nun gebilligt, nachdem die Kommission nachgebessert hatte.

Damit scheitert eine Klage von Konkurrent Ryanair (Urteil vom 05.02.2025 T-743/21). Im Jahr 2020 hatte Portugal bei der EU-Kommission eine Beihilfemaßnahme zugunsten der staatlichen Airline TAP angemeldet; 1,2 Milliarden Euro sollten TAP aus finanziellen Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie helfen. Die Kommission war einverstanden. Die staatliche Maßnahme sei mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Das wollte Ryanair nicht auf sich sitzenlassen und focht den Kommissionsbeschluss vor dem EuG an – damals mit Erfolg. Das Gericht erklärte den Beschluss wegen unzureichender Begründung für nichtig. Die Wirkungen der Nichtigerklärung – darunter die Anordnung der Rückforderung der Beihilfe – setzte es jedoch bis zum Erlass eines neuen Beschlusses durch die Kommission aus (Urteil vom 19.05.2021 – T-465/20).

Begründung jetzt ausreichend

Zwei Monate später fällte die Kommission erneut die Entscheidung, die staatliche Beihilfe gelten zu lassen – wieder focht Ryanair den Beschluss an. Doch dieses Mal überzeugte die Begründung auch das EuG. Die Kommission habe nicht die Voraussetzungen für staatliche Beihilfen verkannt. Die Maßnahme diene einem Ziel von gemeinsamem Interesse und sei geeignet und angemessen.

Das Vorbringen von Ryanair, dass die Prüfung der Kommission unvollständig und unzureichend gewesen sei, teilte das Gericht nicht. Insbesondere die negativen Auswirkungen der Beihilfemaßnahme habe die Kommission vollständig geprüft. Damit ist Ryanair im zweiten Versuch gescheitert.

EuG, Urteil vom 05.02.2025 - T-743/21

Redaktion beck-aktuell, dd, 5. Februar 2025.