Sanktionen gegen russische Oligarchen und Wertpapierverwahrstelle bestätigt

Mehrere russische Oligarchen, die auf der EU-Sanktionsliste stehen, sind mit ihren Klagen gegen die Pflicht, Gelder zu melden, beim EuG gescheitert. Auch die zentrale russische Wertpapierverwahrstelle unterlag in Luxemburg: Ihre Gelder bleiben eingefroren.

Der Rat der EU hatte 2022 per Verordnung bestimmte Personen und Organisationen auf eine Sanktionsliste gesetzt. Eine Folge ist die Verpflichtung, Gelder zu melden und dazu mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten. Eine Verweigerung wird einer Umgehung des Einfrierens von Geldern gleichgestellt. Die EU will so verhindern, dass sich Sanktionierte durch komplexe Rechts- und Finanzkonstruktionen der Sanktion entziehen.

Die Oligarchen Mikhail Fridman, Petr Aven, German Khan und Gennady Timchenko sowie seine Ehefrau Elena Timchenko warfen dem Rat vor, mit dem Erlass der Verordnung seine Befugnisse zu missbraucht zu haben. Zuständig sollten die Mitgliedstaaten sein.

Das sah das EuG anders und wies ihre Klagen ab (Urteil vom 11.09.2024 - T 635/22, T-644/22). Der Rat habe Pflichten zur Meldung und zur Zusammenarbeit regeln dürfen. Das Unionsrecht erlaube den Erlass von Verordnungen durch den Rat zur Einführung oder Umsetzung von beschränkenden Maßnahmen, um die einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Der Rat habe sich auch nicht an die Stelle der Mitgliedstaaten gesetzt, indem er darüber entschieden habe, wie die restriktiven Maßnahmen in deren Hoheitsgebieten eingeführt und sanktioniert werden. Vielmehr bestimmten weiter die Mitgliedstaaten, ob sie eine Beteiligung an Umgehungshandlungen und die daran anknüpfenden Sanktionen straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich einordnen.

EuG bestätigt Sanktionen gegen russische Wertpapierverwahrstelle

In einem weiteren Urteil hat das EuG Sanktionsbeschlüsse der Europäischen Union gegen die zentrale russische Wertpapierverwahrstelle (NSD) bestätigt (Urteil vom 11.09.2024 - T-494/22). Mithilfe des Unternehmens könne die russische Regierung Finanzmittel mobilisieren und damit die Destabilisierung der Ukraine fortsetzen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg und wiesen eine Klage des Instituts ab. Das Einfrieren der Gelder war demnach rechtmäßig.

Das NSD ist die zentrale Wertpapierverwahrstelle in Russland. Das Finanzinstitut gehört zur Moskauer Börse. Obwohl die Börse selbst ein Privatunternehmen ist, hat der russische Staat, der unter anderem durch die Beteiligung der Zentralbank ein Sperrpaket besitzt, großen Einfluss auf sie.

Den meisten Menschen in Russland ist das NSD kein Begriff. Nach der als Betrug empfundenen Privatisierung in den 1990er Jahren haben sich nur verhältnismäßig wenige Russen Aktien zugelegt. Die Sanktionen der EU gegen Börse und NSD hatten bislang auf die Arbeit beider Institutionen in Russland wenig Einfluss. Das NSD argumentierte, dass durch das Einfrieren von Geldern im Zusammenhang mit den Strafmaßnahmen das Eigentumsrecht der Kunden verletzt werde. Dem folgten die Richter nicht.

Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erließ die EU bislang gegen mehr als 2.000 Personen und Organisationen Sanktionen. Derzeit sind mehrere Dutzend Klagen gegen die Strafmaßnahmen vor Gerichten anhängig. Einige Klagen waren erfolgreich. Andere Sanktionierte wie etwa der ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch, sind vor Gericht vorläufig gescheitert.

EuG, Urteil vom 11.09.2024 - T 635/22

Redaktion beck-aktuell, hs, 12. September 2024 (ergänzt durch Material der dpa).