Die Sanktionen gegen das für den belarussischen Luftraum zuständige Staatsunternehmen wegen der erzwungenen Landung eines Flugzeugs im Mai 2021 sind rechtmäßig. Das entschied das Gericht der EU am Mittwoch in Luxemburg. Die Behörden in Belarus hatten im Mai 2021 den Ryanair-Flug FR4978 mit mehr als 100 Menschen an Bord auf dem Weg von Athen nach Vilnius mit einem Kampfjet zur Zwischenlandung in Minsk gezwungen.
Regierungskritischer Blogger festgenommen
An Bord befanden sich auch der regierungskritische belarussische Blogger Roman Protassewitsch, Mitgründer des oppositionellen Telegram-Kanals Nexta, und seine damalige Freundin Sofia Sapega. Beide wurden nach der Landung festgenommen. Die EU verhängte daraufhin Sanktionen, etwa Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten.
EuG: Sanktionen sind verhältnismäßig
Das Staatsunternehmen Belaeronavigatsia, zuständig für den belarussischen Luftraum, klagte gegen diesen Sanktionsbeschluss, hatte damit aber nun keinen Erfolg. Belaeronavigatsia habe wissen müssen, dass es mit dieser Aktion zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Belarus beitragen werde, teilten die Richter mit. Die Sanktionen seien auch nicht unverhältnismäßig, da sie aufgrund der anhaltenden Missachtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus erlassen worden seien. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.
EuG, Urteil vom 15.02.2023 - T-536/21
Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2023 (dpa).
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Das Urteil finden Sie auf der Internetseite der europäischen Justiz in französischer Sprache.
Aus der Datenbank beck-online
Tripolone, Der hybride Krieg zwischen der EU und Belarus, WiRO 2022, 36
McAllister, Zur Lage in Belarus und die Auswirkungen auf die EU, DRiZ 2022, 19
Aus dem Nachrichtenarchiv
Flugbehörde: Erzwungene Landung von Ryanair in Belarus unrechtmäßig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.07.2022, becklink 2024053
Nach Zwangslandung in Minsk muss Oppositionelle sechs Jahre in Haft, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.05.2022, becklink 2023033