Sanktionen wegen Zwangslandung eines Flugs in Belarus rechtens

Die Sanktionen gegen das für den belarussischen Luftraum zuständige Staatsunternehmen wegen der erzwungenen Landung eines Flugzeugs im Mai 2021 sind rechtmäßig. Das entschied das Gericht der EU am Mittwoch in Luxemburg. Die Behörden in Belarus hatten im Mai 2021 den Ryanair-Flug FR4978 mit mehr als 100 Menschen an Bord auf dem Weg von Athen nach Vilnius mit einem Kampfjet zur Zwischenlandung in Minsk gezwungen.

Regierungskritischer Blogger festgenommen

An Bord befanden sich auch der regierungskritische belarussische Blogger Roman Protassewitsch, Mitgründer des oppositionellen Telegram-Kanals Nexta, und seine damalige Freundin Sofia Sapega. Beide wurden nach der Landung festgenommen. Die EU verhängte daraufhin Sanktionen, etwa Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten.

EuG: Sanktionen sind verhältnismäßig

Das Staatsunternehmen Belaeronavigatsia, zuständig für den belarussischen Luftraum, klagte gegen diesen Sanktionsbeschluss, hatte damit aber nun keinen Erfolg. Belaeronavigatsia habe wissen müssen, dass es mit dieser Aktion zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Belarus beitragen werde, teilten die Richter mit. Die Sanktionen seien auch nicht unverhältnismäßig, da sie aufgrund der anhaltenden Missachtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus erlassen worden seien. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.

EuG, Urteil vom 15.02.2023 - T-536/21

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2023 (dpa).