Angabe der Farbtöne und deren Verhältnis zueinander nicht ausreichend
Der Hersteller von Energy-Drinks versucht seit Jahren, die Farbkombination seiner Dosen zu schützen. Dagegen klagte eine polnische Firma – mit Erfolg. Red Bull habe in der Beschreibung der Marke lediglich die beiden Farbtöne sowie ein Verhältnis von etwa 50 zu 50 aufgeführt, sagte ein Gerichtssprecher. Das reiche aber nicht aus. Für eine klar abgrenzbare Farbmarke sei eine genauere Beschreibung der Zusammenstellung nötig.
Markenrechtsexperte: Urteil auch für andere Firmen mit bekannten Farbkombinationen relevant
Das Urteil könnte einige große Firmen treffen, die nicht zuletzt durch ihre Farbkombinationen bekannt geworden sind, meint der Markenrechtsexperte Carsten Albrecht. "Es könnte passieren, dass Firmen mit großem Aufwand eine Farbkombination etablieren und sich andere daran anhängen und das nutzen", sagte Albrecht der Deutschen Presse-Agentur.