EuG: Porsche unterliegt im Streit um 911er-Design

Im Streit um die Designrechte an seinem Sportwagenklassiker 911 muss der Autobauer Porsche vor dem Gericht der Europäischen Union eine Niederlage einstecken. In ihrem Urteil vom 06.06.2019 kamen die Richter in Luxemburg zu dem Schluss, dass sich verschiedene Versionen des 911ers nicht deutlich genug voneinander unterscheiden und ihr Design deshalb zu Unrecht geschützt war. Für die VW-Modelle Caddy und T5, über die am 06.06.2019 ebenfalls entschieden wurde, kann der Schutz hingegen bestehen bleiben. Die Entscheidungen können aber noch angefochten werden (Az.: T-43/18, T-191/18, T-192/18, T-209/18 und T-210/18).

Erfolg für Nürnberger Modellbaufirma Autec

Was Porsche angeht, teilen die Richter mit ihrem Urteil die Auffassung der Nürnberger Modellbaufirma Autec. Deren Chef Kurt Hesse setzt sich seit Jahrzehnten dafür ein, dass die Hersteller von Spielzeug- und Modellautos keine Lizenzen von den Autobauern brauchen, um deren Fahrzeuge nachzubauen. Hesse hatte den Fall angestoßen, indem er sogenannte eingetragene Geschmacksmuster von zwei 911er-Varianten löschen ließ. Mit solchen Eintragungen können Hersteller das Erscheinungsbild ihrer Produkte beim EU-Amt für geistiges Eigentum schützen lassen. Porsche reichte erst Beschwerde gegen die Löschung ein, dann Klage – ohne Erfolg.

Modellbauer Rietze im Fall VW erfolglos

Im Fall VW hatte der Modellbauer Rietze aus Altdorf bei Nürnberg die Geschmacksmuster für zwei Caddy-Versionen und den T5-Bus löschen lassen, damit auch dafür keine Lizenzen mehr notwendig sind. Nach einer Beschwerde von VW revidierte das EU-Amt die Entscheidung. Rietzes Klagen dagegen wiesen die Luxemburger Richter am 06.06.2019 ab. Anders als beim Porsche 911 sahen sie hier genug Unterschiede zu den Vorgängermodellen.

Hesse mit Entscheidung zufrieden

Hesse zeigte sich am 06.06.2019 sehr zufrieden mit der Entscheidung. "Meine Rechtsauffassung ist richtig, auch wenn der Gegner Porsche heißt", sagte er. Der Autobauer habe – wie andere auch – lange Zeit auf brachiale Art versucht, seine Rechtsauffassung durchzusetzen. Hesse streitet seit Jahrzehnten immer wieder mit der Autobranche – "aber nicht aus eigenem Antrieb", wie er betont, sondern weil stets er verklagt werde. Diverse Urteile im Sinne der Spielzeug- und Modellbaubranche, etwa dass Logos von Automarken auf Modellen verwendet werden dürfen, gehen auf ihn zurück.

Porsche schließt weitere rechtliche Schritte nicht aus

Porsche will die Entscheidung der EU-Richter prüfen und dann über mögliche weitere Schritte beim Europäischen Gerichtshof entscheiden. "Porsche hält die beiden angegriffenen EU-Geschmacksmuster zu den zwei Modellvarianten des 911er für korrekt, da sich diese von den jeweiligen Vorgängermodellen in ausreichendem Maße unterscheiden", hieß es in einer Stellungnahme. Eine Beschwerde beim EuGH ist allerdings nur möglich, wenn es um eine "für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage" geht, wie das Gericht erläuterte. Das müsste Porsche vorher belegen.

VW setzt grundsätzlich auf Lizenzverträge

VW begrüßte die Urteile, betonte aber auch, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handle. "Volkswagen wird auch in Zukunft immer um eine faire und außergerichtliche Lösung bemüht sein", teilte der Konzern mit. "Das Unternehmen hält Lizenzverträge grundsätzlich für notwendig, auch um den Markt vor Plagiaten zu schützen und somit auch die Position unserer Lizenznehmer zu stärken."

Auch Rietze will eventuell EuGH anrufen

Der mit seinen Klagen gescheiterte Firmenchef Lothar Rietze hingegen zeigte sich enttäuscht. Anders als andere Konzerne habe sich VW nicht als fairer Partner gezeigt, kritisierte er. Zwar sei es auch für seine Firma wichtig, ob sie Lizenzgebühren bezahlen müsse oder nicht. Er kämpfe aber auch dafür, dass die Kunden – vor allem Kinder – keine höheren Preise bezahlen müssten aufgrund von Lizenzen, die zu Unrecht bestünden. Auch er will überlegen, ob er vor den Europäischen Gerichtshof zieht. "Mir geht es ums Prinzip", sagte Rietze. "Wenn jeder alles hinnimmt, was haben wir denn dann für eine Welt?"

EuG, Urteil vom 06.06.2019 - T-43/18

Redaktion beck-aktuell, 6. Juni 2019.