Polen scheitert vor EuG bei Zwangsgeld wegen Bergwerk Turów

Seit Jahren schwelt der Streit um den Abbau von Braunkohle in Turów nahe der deutschen Grenze. Polen hat jetzt vor dem EuG eine Niederlage kassiert. Die EU-Kommission durfte das gegen Warschau verhängte Zwangsgeld mit polnischen Forderungen verrechnen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg.

Hintergrund ist ein langer Konflikt um den Braunkohle-Abbau im Dreiländereck zu Deutschland und Tschechien. Der umstrittene Tagebau liegt nur wenige Kilometer vom sächsischen Zittau und Hradek nad Nisou in Tschechien entfernt. Kritiker des Tagebaus auf deutscher und tschechischer Seite der Grenze befürchten eine weitere Absenkung des Grundwasserspiegels sowie Gebäudeschäden. 2021 hatte der EuGH auf eine Klage Tschechiens hin den Stopp des Braunkohle-Abbaus verfügt. Polen kam dem jedoch nicht nach. Der Gerichtshof verhängte daher eine Geldstrafe von 500.000 Euro für jeden Tag, an dem Polen der Entscheidung nicht folgt. Das Geld sollte in den gemeinsamen EU-Haushalt fließen.

Polen einigte sich zwar 2022 mit Tschechien, zahlte aber das Zwangsgeld nicht. Daraufhin entschied die EU-Kommission, dass sie das geschuldete Geld mit den Forderungen des Landes gegen die Union verrechnen werde. Dagegen klagte Polen: Die Einigung mit Tschechien habe zur Folge, dass die finanziellen Wirkungen der EuGH-Entscheidung rückwirkend beseitigt worden seien. Deswegen hätte die EU-Kommission die Beträge nicht miteinander verrechnen dürfen.

Dem folgten die Richter des EuG aber nicht und wiesen die Klage am Mittwoch ab (Urteil vom 29.05.2024 – T-200/22 und T-314/22, nicht rechtskräftig). Auch wenn Polen sich mit Tschechien geeinigt habe, habe das Land bis zur Einigung das Zwangsgeld zahlen müssen, entschied das Gericht. Die EU-Kommission habe die Verrechnung der Beträge auch hinreichend begründet. Gegen das Urteil kann noch vor EuGH vorgegangen werden.

Redaktion beck-aktuell, ew, 29. Mai 2024 (dpa).