Lufthansa macht Wettbewerbsverstoß geltend
Es ging um Millionen, die bereits vor Jahren geflossen sind. Die Lufthansa ging von einem unfairen Wettbewerb aus und klagte gegen die EU-Kommission wegen eines Brüsseler Beschlusses von 2014. Demnach hat die Kommission Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport sowie der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen an den Airport Hahn gebilligt. Fraport und beide Bundesländer waren früher die drei Gesellschafter des Hunsrück-Flughafens. Heute hält nur noch Hessen 17,5%. Die anderen 82,5% hat der chinesische Mischkonzern HNA 2017 erworben.
EU-Kommission sah keine staatlichen Beihilfen
Laut dem Beschluss der EU-Kommission von 2014 waren Unterstützungen des Flughafens Hahn entweder keine staatlichen Beihilfen – oder sie waren mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Außerdem hätten frühere Verträge mit Ryanair sowie Regelungen zu Flughafenentgelten keine staatlichen Beihilfen enthalten. Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher nicht rechtskräftig.
Lufthansa will Rechtsmittel prüfen
Lufthansa-Sprecher Helmut Tolksdorf teilte mit: "Wir bedauern, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist, und werden jetzt die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen." Das Unternehmen sei "nach wie vor davon überzeugt, dass bestimmte Zuwendungen an den Flughafen Hahn sowie Verträge des Flughafens mit Ryanair nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind".