Hinweise auf Veruntreuung von Geldern
Die EU hatte im März 2014 kurz nach der Absetzung Janukowitschs im Unionsgebiet vorhandene Vermögenswerte einfrieren lassen. Grund für die Strafmaßnahmen waren Anhaltspunkte, dass Janukowitsch, sein Sohn und andere Personen öffentliche Gelder veruntreut oder ihre Ämter missbraucht haben. Der russlandfreundliche Präsident wurde im Februar 2014 im Zuge von Protesten gestürzt.
Wegen Landesverrats zu 13 Jahren Haft verurteilt
In seiner Heimat wurde Janukowitsch mittlerweile in Abwesenheit wegen Landesverrats zu 13 Jahren Haft verurteilt. Ukrainische Medien berichteten zuletzt, der Kreml wolle den 71-Jährigen im Zuge des Krieges gegen die Ukraine wieder als Präsidenten einsetzen. Auf die EU-Sanktionsliste kam Janukowitsch, weil er auch wegen der Veruntreuung öffentlicher Vermögenswerte strafrechtlich verfolgt wird.
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz beachtet?
In seiner Urteilsbegründung monierte das EuG nun, dass der Rat der EU nicht ausreichend geprüft habe, ob die Verteidigungsrechte und das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in der Ukraine beachtet wurden. Bereits die Sanktionsverlängerungen aus den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 hatte das EuG aus ähnlichen Gründen für nichtig erklärt. Der jüngsten Sanktionsbeschluss gegen Janukowitsch und dessen Sohn wurde Anfang März dieses Jahres erlassen. Er ist weiter gültig.