EuG kippt Kommissionsbeschluss zu Starbucks-Steuernachzahlung

Das Gericht der Europäischen Union hat die Entscheidung der EU-Kommission zu Steuernachzahlungen durch die Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden gekippt. Die Wettbewerbshüter hätten nicht nachgewiesen, dass Starbucks unerlaubte Vorteile erhalten habe, entschieden die Luxemburger Richter am 24.09.2019 (Az.: T-760/15; T-636/16).

Kommission rügte unzulässige Beihilfen durch Steuervorteile für Starbucks in Niederlanden 

Die EU-Kommission hatte 2015 befunden, dass Starbucks seit 2008 in den Niederlanden unerlaubte Steuervorteile in Millionenhöhe erhalten habe. Das Land sollte daher rund 20 bis 30 Millionen Euro zurückfordern. Sowohl die Kaffeehauskette als auch die Niederlande waren dagegen vor Gericht gezogen. Die Entscheidung stand in einer Reihe von Beschlüssen der Wettbewerbshüter zu unerlaubten Steuervorteilen, etwa auch gegen Amazon und Apple.

EuG, Urteil vom 24.09.2019 - T-760/15

Redaktion beck-aktuell, 24. September 2019 (dpa).

Mehr zum Thema