Das Gericht der Europäischen Union hat die Entscheidung der EU-Kommission zu Steuernachzahlungen durch die Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden gekippt. Die Wettbewerbshüter hätten nicht nachgewiesen, dass Starbucks unerlaubte Vorteile erhalten habe, entschieden die Luxemburger Richter am 24.09.2019 (Az.: T-760/15; T-636/16).
Kommission rügte unzulässige Beihilfen durch Steuervorteile für Starbucks in Niederlanden
Die EU-Kommission hatte 2015 befunden, dass Starbucks seit 2008 in den Niederlanden unerlaubte Steuervorteile in Millionenhöhe erhalten habe. Das Land sollte daher rund 20 bis 30 Millionen Euro zurückfordern. Sowohl die Kaffeehauskette als auch die Niederlande waren dagegen vor Gericht gezogen. Die Entscheidung stand in einer Reihe von Beschlüssen der Wettbewerbshüter zu unerlaubten Steuervorteilen, etwa auch gegen Amazon und Apple.
EuG, Urteil vom 24.09.2019 - T-760/15
Redaktion beck-aktuell, 24. September 2019 (dpa).
Zum Thema im Internet
Die Entscheidungen des Gerichts in den Rechtssachen T-760/15, T-636/16 finden Sie auf den Internetseiten der Europäischen Justiz.
Aus der Datenbank beck-online
Lang, Tax Rulings und Beihilferecht, IStR 2015, 369
Linn, Die Beihilfeverfahren in Sachen Amazon, Apple, Fiat und Starbucks - Eine neue Dimension der Selektivität?, IStR 2015, 114
Soltész, Die Entwicklung des europäischen Beihilferechts im Jahre 2014, EuZW 2015, 127
Aus dem Nachrichtenarchiv
EU-Kommission: Fiat in Luxemburg und Starbucks in den Niederlanden müssen illegale Steuervorteile zurückzahlen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.10.2015, becklink 2001452