Ein Online-Shop, der vielfältige Non-Food-Waren vertreibt, etwa für Garten und Handwerk, hatte die Marke "Kaufdas Online" beim EU-Markenamt (EUIPO) als Unionsmarke angemeldet. Die Wortbildung "Kaufdas" setzte sich dabei aus unterschiedlich farbigen Buchstaben zusammen. Eine Eintragung scheiterte am Widerspruch der Supermarktkette Kaufland, die sich auf ihre älter Marke "Kaufland" berief.
Nach erfolgloser Beschwerde beim EU-Markenamt (EUIPO) blieb auch die Klage des Online-Shops beim Gericht der Europäischen Union ohne Erfolg. Eine Eintragung sei nicht möglich, weil Verbraucherinnen und Verbraucher die Marken verwechseln könnten – jedenfalls Spanier und Italiener ohne Deutschkenntnisse, die in der EU einen erheblichen Teil des angesprochenes Verkehrskreises ausmachten.
Visuell und klanglich ähnlich
Denn beide Marken seien einander visuell und klanglich ähnlich. Dominant in der Marke "Kaufdas Online" sei unter anderem wegen der farbigen Buchstaben die Wortbildung "Kaufdas". Beide Marken hätten dieselbe Anfangssilbe "Kauf", "Kaufdas" und "Kaufland" fast gleich viele Buchstaben und zudem jeweils ein "d" und ein "a" in der zweiten Silbe. Klanglich sei die erste Silbe prägend.
Den Bedeutungsgehalt der Marken könnten Spanier und Italiener ohne Deutschkenntnisse hingegen nicht beurteilen und mithin auch nicht vergleichen – das gelte entgegen der Ansicht des Shops auch für die Wortbestandteile "Kauf" und "land". Für die Annahme der Verwechslungsgefahr ist laut EuG auch zu berücksichtigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Marken selten direkt miteinander vergleichen könnten, sondern sich auf ihre Erinnerung verlassen müssten.