Das Gericht der Europäischen Union hat eine von der EU-Kommission verhängte Geldstrafe wegen Zinsmanipulationen gegen die Großbank HSBC aufgehoben. HSBC habe zwar illegal gehandelt, die Geldstrafe in Höhe von rund 33,5 Millionen Euro sei jedoch unzureichend berechnet, entschieden die Luxemburger Richter mit Urteil vom 24.09.2019 (Az.: T-105/17).
Kommission verhängte nach Zinsmanipulationen Millionenstrafen gegen Großbanken
Die EU-Kommission hatte im Dezember 2016 befunden, dass die drei Großbanken Crédit Agricole, JPMorgen Chase und HSBC wegen Manipulationen des Referenzzinssatzes Euribor insgesamt 485 Millionen Euro Strafe zahlen sollen. Für die Brüsseler Wettbewerbshüter war es der Abschluss jahrelanger Ermittlungen zu dem Skandal, in den auch die Deutsche Bank verwickelt war.
Klagen weiterer Banken derzeit ausgesetzt
Deutschlands größtes Geldhaus und andere Banken hatten den Fall 2013 mit einem Vergleich mit der EU-Kommission beendet. Auf die Deutsche Bank entfiel damals eine Strafe von 725 Millionen Euro. Neben HSBC hatten auch Crédit Agricole und JPMorgen Chase den Vergleich damals nicht akzeptiert. Deren Klagen vor dem EU-Gericht sind derzeit ausgesetzt.
EuG, Urteil vom 24.09.2019 - T-105/17
Redaktion beck-aktuell, 24. September 2019 (dpa).
Zum Thema im Internet
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-105/17 finden Sie auf den Internetseiten der europäischen Justiz.
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