Kommission verbot TNT Express-Übernahme durch UPS
Der amerikanische Paketdienst United Parcel Service (UPS) wollte den niederländischen Paketdienst TNT Express (TNT) übernehmen und meldete das Vorhaben 2012 bei der EU-Kommission an. Die Kommission untersagte den Zusammenschluss. Sie war der Ansicht, dass die Übernahme in 15 Mitgliedstaaten zu einer Wettbewerbsbeschränkung bei der Expresszustellung von Kleinpaketen in andere europäische Länder geführt hätte. In diesen Mitgliedstaaten hätte sich demnach die Zahl der bedeutenden Akteure auf diesem Markt durch die Übernahme auf drei oder gar zwei reduziert. In manchen Fällen wäre nur DHL als Alternative zu UPS übrig geblieben. Nach Auffassung der Kommission wäre der Zusammenschluss daher aufgrund der Preissteigerungen, die er nach sich gezogen hätte, wahrscheinlich zu Lasten der Kunden gegangen. UPS erhob beim EuG Klage auf Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses.
EuG: Verteidigungsrechte von UPS wurden missachtet
Das EuG hat der Klage stattgegeben und den Kommissionsbeschluss für nichtig erklärt. Es legt dar, dass die Kommission die Verteidigungsrechte von UPS missachtet habe. Die Achtung der Verteidigungsrechte und insbesondere der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens erforderten es, dass das betroffene Unternehmen im Verwaltungsverfahren zu den von der Kommission angeführten Umständen sowie zu den von ihr für ihre Behauptungen herangezogenen Dokumenten sachgerecht Stellung nehmen kann.
Verwendete ökonometrische Analyse im Verwaltungsverfahren nicht erörtert
Laut EuG beruht die von der Kommission in ihrem Beschluss herangezogene ökonometrische Analyse aber auf einem anderen Modell als dem im Verwaltungsverfahren kontradiktorisch erörterten. Denn die Kommission habe nicht unerhebliche Änderungen an den zuvor mit UPS erörterten Analysen vorgenommen. In Anbetracht dieser Änderungen sei sie verpflichtet gewesen, UPS das endgültige ökonometrische Analysemodell vor Erlass des angefochten Beschlusses mitzuteilen. Da UPS seine Interessen im Verwaltungsverfahren besser hätte wahrnehmen können, wenn es die abschließende Fassung der ökonometrischen Analyse vor Erlass des angefochtenen Beschlusses gekannt hätte, sei der Beschluss ohne Prüfung der übrigen Klagegründe von UPS in vollem Umfang für nichtig zu erklären.