Constantin Film meldete "Fack Ju Göhte" als Unionsmarke an
Constantin Film meldete im Jahr 2015 "Fack Ju Göhte" als Unionsmarke etwa für Spiele, Schreibwaren und Getränke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) an. "Fack Ju Göhte 3" war mit fast sechs Millionen Besuchern der weit erfolgreichste Kinofilm 2017 in Deutschland. Insgesamt sahen die Trilogie mit Hauptdarsteller Elyas M'Barek in Deutschland mehr als 21 Millionen Kinobesucher.
EUIPO lehnte Eintragung wegen Vulgarität des angemeldeten Zeichens ab
Das EU-Markenamt lehnte die Eintragung ab. Als maßgebliche Verkehrskreise seien die deutschsprachigen Verbraucher in Deutschland und Österreich zu definieren. Diese nähmen die Aussprache von "Fack Ju" wie den englischen Kraftausdruck "fuck you" wahr. Dieser stelle eine anstößige und vulgäre Beleidigung dar. Die Ergänzung "Göhte", mit der ein hoch angesehener Schriftsteller wie Johann Wolfgang von Goethe verunglimpft werde, könne vom verletzenden Charakter der Beschimpfung "Fack Ju/fuck you" nicht ablenken. Aus der Identität von Filmtitel und Markenanmeldung dürfe nicht geschlossen werden, dass die relevanten Verkehrskreise keinen Anstoß an der angemeldeten Marke nähmen. Gegen die EUIPO-Entscheidung klagte Constantin Film beim EuG.
EuG: "Fack Ju Göhte" nicht als Unionsmarke eintragungsfähig
Das EuG hat die Klage abgewiesen. Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstießen, seien von der Eintragung ausgeschlossen. Das sei hier der Fall. Deutschsprachige Verbraucher setzten "Fack Ju" mit dem englischen Ausdruck "fuck you" gleich. Dieser Ausdruck und damit das gesamte angemeldete Zeichen seien vulgär. Der Umstand, dass mehrere Millionen Menschen die "Fack Ju Göhte"-Filme gesehen haben, bedeute nicht, dass die Verbraucher nicht von dem angemeldeten Zeichen schockiert wären. Auch der Einwand der Klägerin, das Zeichen trage einen scherzhaften Charakter, greife nicht durch. Würden Produkte des alltäglichen Gebrauchs mit dem Titel versehen, wären Verbraucher etwa beim normalen Einkauf mit ihm konfrontiert. Es sei nicht erwiesen, dass sie dann in der Marke den Titel eines erfolgreichen Film erkennen und das Ganze als Scherz auffassen würden, so das EuG.