EuG: Film­ti­tel "Fack Ju Göhte" nicht als Uni­ons­mar­ke ein­tra­gungs­fä­hig

Der deut­sche Film­ti­tel "Fack Ju Göhte" ist nicht als Uni­ons­mar­ke ein­tra­gungs­fä­hig, da er gegen die guten Sit­ten ver­stö­ßt. Dies hat das Ge­richt der Eu­ro­päi­schen Union mit Ur­teil vom 24.01.2018 ent­schie­den und eine Klage von Con­stan­tin Film ab­ge­wie­sen. Deutsch­spra­chi­ge Ver­brau­cher setz­ten "Fack Ju" mit dem eng­li­schen Aus­druck "fuck you" gleich. Die­ser und damit der ge­sam­te an­ge­mel­de­te Titel seien vul­gär, so das EuG (Az.: T-69/17).

Con­stan­tin Film mel­de­te "Fack Ju Göhte" als Uni­ons­mar­ke an

Con­stan­tin Film mel­de­te im Jahr 2015 "Fack Ju Göhte" als Uni­ons­mar­ke etwa für Spie­le, Schreib­wa­ren und Ge­trän­ke beim Amt der Eu­ro­päi­schen Union für geis­ti­ges Ei­gen­tum (EUIPO) an. "Fack Ju Göhte 3" war mit fast sechs Mil­lio­nen Be­su­chern der weit er­folg­reichs­te Ki­no­film 2017 in Deutsch­land. Ins­ge­samt sahen die Tri­lo­gie mit Haupt­dar­stel­ler Elyas M'Barek in Deutsch­land mehr als 21 Mil­lio­nen Ki­no­be­su­cher.

EUIPO lehn­te Ein­tra­gung wegen Vul­ga­ri­tät des an­ge­mel­de­ten Zei­chens ab

Das EU-Mar­ken­amt lehn­te die Ein­tra­gung ab. Als ma­ß­geb­li­che Ver­kehrs­krei­se seien die deutsch­spra­chi­gen Ver­brau­cher in Deutsch­land und Ös­ter­reich zu de­fi­nie­ren. Diese näh­men die Aus­spra­che von "Fack Ju" wie den eng­li­schen Kraft­aus­druck "fuck you" wahr. Die­ser stel­le eine an­stö­ßi­ge und vul­gä­re Be­lei­di­gung dar. Die Er­gän­zung "Göhte", mit der ein hoch an­ge­se­he­ner Schrift­stel­ler wie Jo­hann Wolf­gang von Goe­the ver­un­glimpft werde, könne vom ver­let­zen­den Cha­rak­ter der Be­schimp­fung "Fack Ju/fuck you" nicht ab­len­ken. Aus der Iden­ti­tät von Film­ti­tel und Mar­ken­an­mel­dung dürfe nicht ge­schlos­sen wer­den, dass die re­le­van­ten Ver­kehrs­krei­se kei­nen An­stoß an der an­ge­mel­de­ten Marke näh­men. Gegen die EUIPO-Ent­schei­dung klag­te Con­stan­tin Film beim EuG.

EuG: "Fack Ju Göhte" nicht als Uni­ons­mar­ke ein­tra­gungs­fä­hig

Das EuG hat die Klage ab­ge­wie­sen. Mar­ken, die gegen die öf­fent­li­che Ord­nung oder gegen die guten Sit­ten ver­stie­ßen, seien von der Ein­tra­gung aus­ge­schlos­sen. Das sei hier der Fall. Deutsch­spra­chi­ge Ver­brau­cher setz­ten "Fack Ju" mit dem eng­li­schen Aus­druck "fuck you" gleich. Die­ser Aus­druck und damit das ge­sam­te an­ge­mel­de­te Zei­chen seien vul­gär. Der Um­stand, dass meh­re­re Mil­lio­nen Men­schen die "Fack Ju Göhte"-Filme ge­se­hen haben, be­deu­te nicht, dass die Ver­brau­cher nicht von dem an­ge­mel­de­ten Zei­chen scho­ckiert wären. Auch der Ein­wand der Klä­ge­rin, das Zei­chen trage einen scherz­haf­ten Cha­rak­ter, grei­fe nicht durch. Wür­den Pro­duk­te des all­täg­li­chen Ge­brauchs mit dem Titel ver­se­hen, wären Ver­brau­cher etwa beim nor­ma­len Ein­kauf mit ihm kon­fron­tiert. Es sei nicht er­wie­sen, dass sie dann in der Marke den Titel eines er­folg­rei­chen Film er­ken­nen und das Ganze als Scherz auf­fas­sen wür­den, so das EuG.

EuG, Urteil vom 24.01.2018 - T-69/17

Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2018.

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