Kommission: Selektive Steuervorteile für Fiat Finance and Trade durch tax ruling
Die EU-Kommission hatte 2015 befunden, dass die Fiat-Tochter Finance and Trade in Luxemburg durch einen Steuervorbescheid (tax ruling“) selektive Steuervorteile von rund 20 bis 30 Millionen Euro bekommen habe. Dabei ging es um eine Verrechnungspreisregelung. Luxemburg sollte die Summe - nach genauer Berechnung - von dem Unternehmen zurückverlangen.
EuG: Eigenkapital zu niedrig angesetzt
Das EuG bestätigte die Kommission. Innerhalb der gebilligten Methode zur Ermittlung der Verrechnungspreise (Transactional net margin method (TNMM)) sei das Eigenkapital zu niedrig angesetzt worden. Laut EuG hätte das gesamte Kapital der Fiat Finance and Trade berücksichtigt werden müssen. Dadurch seien die Verrechnungspreise abweichend vom arm’s- length-Prinzip minimiert und dadurch die Steuerlast für die Fiat-Tochter gesenkt worden. Die Entscheidung des EuG stand in einer Reihe von Beschlüssen der Brüsseler Behörde zu unerlaubten Steuervorteilen, etwa auch gegen Apple. Dieser Fall wird derzeit noch in Luxemburg verhandelt.