EU-Sendeverbot für RT France rechtmäßig

Der russische Staatssender RT ist mit einer Klage gegen ein EU-Sendeverbot wegen des Vorwurfs der Kriegspropaganda vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. "Das Gericht weist die Klage in vollem Umfang ab", hieß es in einer Mitteilung von heute. Der Sener habe die Destabilisierungs- und Aggressionspolitik Russlands gegen die Ukraine unterstützt.

Verbot russischer Staatsmedien in der EU

Die Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik wurde in der EU Anfang März kurz nach Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine verboten, weil ihnen die Verbreitung von Kriegspropaganda vorgeworfen wurde. Die Strafmaßnahme betrifft alle Verbreitungswege von RT und Sputnik in der EU, etwa per Kabel, Satellit oder Internet. Betroffen davon sind auch RT-Ableger wie RT auf Deutsch oder Französisch. Die EU hat mittlerweile drei weiteren Sendern die Sendefrequenzen gestrichen.

RT France klagte gegen Sanktionierung

Im konkreten Fall klagte der französische Ableger RT France gegen die Sanktionen und begründete dies damit, dass der Sender sich zuvor nicht habe gegen die Anschuldigungen verteidigen dürfen. Zudem würden Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf unternehmerische Betätigung und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verletzt. Auch stellte RT France infrage, ob der Rat der EU die fragliche Entscheidung überhaupt treffen durfte.

EuG: RT France unterstützt Destabilisierungs- und Aggressionspolitik Russlands

Das EU-Gericht wies all diese Punkte nunmehr zurück. Die Richter argumentierten unter anderem, dass die verhängten Sanktionen unter Berücksichtigung des außergewöhnlichen Kontextes mit Blick auf die verfolgten Ziele angemessen und erforderlich seien. Auch griffen die Strafmaßnahmen nicht unverhältnismäßig in die unternehmerische Freiheit des Senders ein, da sie vorübergehend und umkehrbar seien. Zudem habe der Rat der EU belegt, dass RT France "aktiv die Destabilisierungs- und Aggressionspolitik" Russlands gegen die Ukraine unterstützt habe. Der Sender habe zudem Informationen ausgestrahlt, die den Krieg gegen die Ukraine rechtfertigten und eine erhebliche Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der EU darstellen könnten.

EuG, Urteil vom 27.07.2022 - T-125/22

Redaktion beck-aktuell, 27. Juli 2022 (dpa).