Eislauf-Profis wandten sich gegen ISU-Teilnahmeverbot
Als internationaler Dachverband und Veranstalter der bedeutendsten internationalen Wettkämpfe stellt die ISU Regeln für ihre Sportarten auf. Nehmen Sportler der ISU-Mitgliedsverbände an nicht genehmigten Wettbewerben teil, können sie sanktioniert werden. Im verhandelten Fall bedeutete das eine lebenslange Sperre für alle ISU-Wettkämpfe. Zwei prominente niederländische Eislauf-Profis, Eisschnelllauf-Olympiasieger Mark Tuitert und Shorttrack-Weltmeister Niels Kerstholt, hatten 2014 gegen ein solches ISU-Teilnahmeverbot für eine finanziell lukrative Veranstaltung, das sogenannte Icederby in Dubai, Beschwerde eingelegt.
Interessenkonflikt könne entstehen
Es sei zwar legitim, dass die ISU Regeln aufstelle, etwa um möglichen Wettkampfmanipulation infolge von Sportwetten vorzubeugen, schrieb das Gericht. Da der Verband aber auch selbst geschäftlich tätig sei und Wettkämpfe veranstalte, könne aber ein Interessenkonflikt entstehen. Die ISU gewährte demnach auch nach der Einführung von Genehmigungskriterien anderen Wettkampfveranstaltern keinen tatsächlichen Marktzugang und verfügte trotzdem weiter über Entscheidungsspielraum, geplante Wettbewerbe abzulehnen. Das Urteil kann nun vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.