Eis­lauf-Welt­ver­band ver­stö­ßt gegen Wett­be­werbs­re­geln

Die In­ter­na­tio­na­le Eis­lauf-Union (ISU) hat nach einem Ur­teil des Ge­richts der Eu­ro­päi­schen Union un­recht­mä­ßig an­de­re Ver­an­stal­ter bei der Or­ga­ni­sa­ti­on von Wett­kämp­fen be­hin­dert. Damit habe der Ver­band gegen EU-Wett­be­werbs­re­geln ver­sto­ßen, ur­teil­te das Ge­richt am 16.12.2020. Es folg­te damit weit­ge­hend der EU-Kom­mis­si­on, die den Ver­band 2017 unter An­dro­hung eines Zwangs­gelds auf­ge­for­dert hatte, seine Re­geln zu än­dern. Die ISU hatte da­ge­gen ge­klagt.

Eis­lauf-Pro­fis wand­ten sich gegen ISU-Teil­nah­me­ver­bot

Als in­ter­na­tio­na­ler Dach­ver­band und Ver­an­stal­ter der be­deu­tends­ten in­ter­na­tio­na­len Wett­kämp­fe stellt die ISU Re­geln für ihre Sport­ar­ten auf. Neh­men Sport­ler der ISU-Mit­glieds­ver­bän­de an nicht ge­neh­mig­ten Wett­be­wer­ben teil, kön­nen sie sank­tio­niert wer­den. Im ver­han­del­ten Fall be­deu­te­te das eine le­bens­lan­ge Sper­re für alle ISU-Wett­kämp­fe. Zwei pro­mi­nen­te nie­der­län­di­sche Eis­lauf-Pro­fis, Eis­schnell­lauf-Olym­pia­sie­ger Mark Tui­tert und Short­track-Welt­meis­ter Niels Kerst­holt, hat­ten 2014 gegen ein sol­ches ISU-Teil­nah­me­ver­bot für eine fi­nan­zi­ell lu­kra­ti­ve Ver­an­stal­tung, das so­ge­nann­te Ice­der­by in Dubai, Be­schwer­de ein­ge­legt.

In­ter­es­sen­kon­flikt könne ent­ste­hen

Es sei zwar le­gi­tim, dass die ISU Re­geln auf­stel­le, etwa um mög­li­chen Wett­kampf­ma­ni­pu­la­ti­on in­fol­ge von Sport­wet­ten vor­zu­beu­gen, schrieb das Ge­richt. Da der Ver­band aber auch selbst ge­schäft­lich tätig sei und Wett­kämp­fe ver­an­stal­te, könne aber ein In­ter­es­sen­kon­flikt ent­ste­hen. Die ISU ge­währ­te dem­nach auch nach der Ein­füh­rung von Ge­neh­mi­gungs­kri­te­ri­en an­de­ren Wett­kampf­ver­an­stal­tern kei­nen tat­säch­li­chen Markt­zu­gang und ver­füg­te trotz­dem wei­ter über Ent­schei­dungs­spiel­raum, ge­plan­te Wett­be­wer­be ab­zu­leh­nen. Das Ur­teil kann nun vor dem Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof an­ge­foch­ten wer­den.

EuG, Urteil vom 16.12.2020 - T-93/18

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2020 (dpa).

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