Wortzeichen "NEYMAR" als Unionsmarke eingetragen
Im Dezember 2012 meldete Carlos Moreira, wohnhaft in Portugal, beim EUIPO das Wortzeichen "NEYMAR" als Unionsmarke für Bekleidungsstücke, Schuhe und Kopfbedeckungen an. Die Marke wurde im April 2013 eingetragen.
EUIPO erklärte Marke für nichtig
Im Februar 2016 beantragte der Brasilianische Fußballstar Neymar Da Silva Santos Júnior (Neymar) beim EUIPO die Nichtigerklärung dieser Marke für alle von ihr erfassten Waren. Das EUIPO gab diesem Antrag statt. Moreira hat daraufhin beim EuG eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung des EUIPO erhoben.
EuG bestätigt Nichtigkeitserklärung
Das EuG hat die Nichtigkeitsentscheidung des EUIPO bestätigt. Moreira habe bei der Anmeldung der Marke "NEYMAR" bösgläubig gehandelt, da ihm damals bekannt gewesen sein musste, dass der Brasilianer "NEYMAR" ein aufstrebender Fußballspieler mit international anerkanntem Talent gewesen sei, der bereits zur damaligen Zeit insbesondere wegen seiner Spiele für die brasilianische Fußballnationalmannschaft in Europa bekannt war.