Kommission verhängte Kartell-Bußgelder gegen Badezimmerausstatter
Mit Beschluss vom 23.06.2010 verhängte die Kommission gegen 17 Hersteller von Badezimmerausstattungen wegen deren Beteiligung an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung im Badezimmerausstattungssektor Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 622 Millionen Euro. Sie legte diesen Unternehmen zur Last, während verschiedener Zeiträume zwischen dem 16.10.1992 und dem 09.11.2004 in Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Österreich regelmäßig an wettbewerbswidrigen Zusammenkünften teilgenommen zu haben. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Koordinierung jährlicher Preiserhöhungen und anderer Preisgestaltungselemente sowie die Verbreitung und der Austausch sensibler Geschäftsinformationen durch diese Unternehmen ein Kartell darstellten. Von der Zuwiderhandlung betroffen waren ihres Erachtens Armaturen, Duschabtrennungen und -zubehör sowie Sanitärkeramik.
EuG hob Bußgeld-Beschlüsse der Kommission teilweise auf
Mehrere von der Kommission belangte Gesellschaften erhoben beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung des genannten Beschlusses oder auf Herabsetzung der verhängten Geldbußen. Mit Urteilen vom 16.09.2013 hat das Gericht die Klagen bestimmter Unternehmen abgewiesen und den Beschluss der Kommission für die übrigen Gesellschaften in einigen Fällen mit Herabsetzung oder sogar Aufhebung der gegen sie verhängten Geldbußen teilweise für nichtig erklärt. Insbesondere im Hinblick auf die gegen die Sanitec Europe Oy und ihre damaligen Tochtergesellschaften (Keramag Keramische Werke GmbH, Koralle Sanitärprodukte GmbH, Koninklijke Sphinx BV, Allia SAS, Produits Céramiques de Touraine SA und Pozzi Ginori SpA) in Höhe von 57,69 Millionen Euro verhängten Geldbußen hat das Gericht die gegen die Allia SAS und die Produits Céramiques de Touraine SA verhängten Geldbußen von 7,11 Millionen Euro aufgehoben und folglich die gesamtschuldnerisch verhängten Geldbußen der Sanitec-Gruppe herabgesetzt.
EuGH beanstandete Entscheidung des Gerichts
Nachdem die Kommission das Urteil des Gerichts zu Sanitec Europe Oy und ihren Tochtergesellschaften vor dem Gerichtshof angefochten hatte, hob der Gerichtshof dieses mit Urteil vom 26.01.2017 teilweise aufgehoben verwies die Rechtssachen an das Gericht zur erneuten Entscheidung zurück. Das Gericht habe bezüglich der Frage der Beteiligung der Allia SAS und der Produits Céramiques de Touraine SA an der Absprache der Preise von Keramikartikeln gegen die Begründungspflicht und die Regeln über die Beweiserhebung verstoßen, indem es insbesondere keine vollständige Prüfung des Beschlusses der Kommission und der Beweise vorgenommen, den Beweiswert einiger im Beschluss der Kommission genannter Beweise nicht geprüft und nicht nachgeprüft habe, ob sich die Beweise bei einer umfassenden Betrachtung gegenseitig verstärken konnten.
EuG bestätigt Bußgelder nach erneuter Prüfung
Das Gericht der Europäischen Union hat nach erneuter Überprüfung die Kommissionsbeschlüsse zur Verhängung der Bußgelder nunmehr bestätigt. Die vorliegenden Beweise sprächen auch für eine Beteiligung der Allia SAS und der Produits Céramiques de Touraine SA am Kartell der Badezimmerausstatter. Die Kommission habe daher gegen die Allia SAS und die Produits Céramiques de Touraine SA zu Recht Geldbußen von 7,11 Millionen Euro verhängt. Die gegen die Sanitec-Gruppe verhängte Geldbuße von 57,69 Millionen Euro sei daher aufrechtzuerhalten.