Handel mit Diamanten aus der Zentralafrikanischen Republik
Das zentralafrikanische Diamantenankaufsbüro (Bureau d’achat de diamant en Centrafrique, Badica) und sein Schwesterunternehmen Kardiam handeln mit Diamanten insbesondere aus der Zentralafrikanischen Republik. Ein Teil der Ressourcen dieses Landes stammt aus der Ausfuhr von Diamanten und Gold. Diamanten machen 40% des Wertes der Exporte der Zentralafrikanischen Republik aus.
Konflikte nach Sturz des Präsidenten der Republik
Im März 2013 wurde der Präsident der Zentralafrikanischen Republik Francis Bozizé von einer mehrheitlich muslimischen Koalition, der Séléka, gestürzt. Sein politischer Gegner Michel Djotodia wurde Präsident der Zentralafrikanischen Republik. Dies führte zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen der Séléka und mehrheitlich aus Christen und Animisten bestehenden Gruppen, den sogenannten Anti-Balaka.
Exportverbot für zentralafrikanische Diamanten
Um zu verhindern, dass "Konfliktdiamanten" bewaffnete Konflikte schüren, indem sie den rivalisierenden Gruppen als Einkommensquelle dienen, wurde ein internationales Zertifizierungssystem für Rohdiamanten, der sogenannte Kimberley-Prozess, geschaffen. Im Mai 2013 wurde die Zentralafrikanische Republik vorübergehend von diesem System ausgeschlossen, was ein Verbot des Exports zentralafrikanischer Diamanten zur Folge hatte.
Rat der EU beschließt 2015 Einfrieren der Gelder von Badica und Kardiam
Nach den Vereinten Nationen beschloss der Rat der Europäischen Union im Jahr 2015, die Gelder von Badica und Kardiam in Europa einzufrieren. Zur Begründung führte er an, dass "[d]as Bureau dʼAchat de Diamant en Centrafrique …/Kardiam … am 20.08.2015 nach … der Resolution 2196(2015) [der Vereinten Nationen] in die Liste aufgenommen worden [ist], da es durch die illegale Ausbeutung von und den unerlaubten Handel mit natürlichen Ressourcen in ... der Zentralafrikanischen Republik, einschließlich Diamanten, Gold, wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie aus diesen gewonnener Produkte, bewaffnete Gruppen oder kriminelle Netzwerke unterstützt."
Von Vereinten Nationen angeführte Begründung übernommen
Der Rat übernahm ferner die vom Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen angeführte Begründung:
"1. Badica/Kardiam hat in der Zentralafrikanischen Republik durch die illegale Ausbeutung von und den unerlaubten Handel mit natürlichen Ressourcen, einschließlich Diamanten und Gold, bewaffnete Gruppen, nämlich die ehemalige Séléka und Anti-Balaka, unterstützt
2. Das Bureau dʼAchat de Diamant en Centrafrique (Badica) hat 2014 weiterhin Diamanten aus Bria und Sam-Ouandja (Provinz Haute Kotto) im Osten der Zentralafrikanischen Republik erworben; dort erheben die früheren Séléka-Kräfte Steuern auf den Lufttransport von Diamanten und treiben Schutzgelder von Diamantensuchern ein. Mehrere der für Badica arbeitenden Diamantenlieferanten in Bria und Sam-Ouandja stehen in enger Verbindung mit ehemaligen Séléka-Befehlshabern.
3. Im Mai 2014 haben die belgischen Behörden zwei Diamantenpakete beschlagnahmt, die an die Vertretung von Badica in Antwerpen – in Belgien offiziell als Kardiam registriert – geschickt worden waren. Der Beurteilung von Diamantenexperten zufolge sind die beschlagnahmten Diamanten mit hoher Wahrscheinlichkeit zentralafrikanischer Herkunft und weisen Merkmale auf, die für Sam-Ouandja und Bria sowie Nola (Provinz Sangha Mbaéré) im Südwesten des Landes typisch sind.
4. Händler, die illegal aus der Zentralafrikanischen Republik, auch dem westlichen Teil des Landes, auf ausländische Märkte geschmuggelte Diamanten erworben haben, waren in Kamerun im Auftrag von Badica tätig.
5. Im Mai 2014 hat Badica zudem Gold ausgeführt, das in Yaloké (Ombella-Mpoko) produziert wurde; dort waren kleine Goldminen bis Anfang Februar 2014 unter der Kontrolle der Séléka, bis Gruppen der Anti-Balaka die Kontrolle übernahmen."
Badica und Kardiam gehen gegen Einfrieren vor
Badica und Kardiam haben beim EuG beantragt, das ihnen gegenüber ausgesprochene Einfrieren der Gelder für nichtig zu erklären. Sie halten die Feststellungen des Rates in der ihnen mitgeteilten Begründung für unzutreffend oder zumindest unzureichend belegt, um zu beweisen, dass sie durch die illegale Ausbeutung von und den unerlaubten Handel mit natürlichen Ressourcen in der Zentralafrikanischen Republik bewaffnete Gruppen unterstützen.
EuG bestätigt Einfrieren der Gelder
Das EuG hat die Klage der beiden Unternehmen abgewiesen und das Einfrieren ihrer Gelder bestätigt. Bezüglich der oben wiedergegebenen Begründung Nr. 2 weist das Gericht darauf hin, dass der Rat festgestellt hat, dass die in Rede stehenden Diamanten tatsächlich ausgeführt wurden und somit Gegenstand einer illegalen Ausbeutung unter Verstoß gegen das nach dem Kimberley-Prozess vorgesehenen Ausfuhrverbot waren. Das Gericht stellt weiter fest, dass Badica und Kardiam dadurch, dass sie weiter Diamanten von Sammlern angekauft haben, zwangsläufig bewaffnete Gruppen unterstützt haben. Die Anschuldigungen der Unterstützung der früheren Séléka-Kräfte durch die Zahlung von Schutzgeldern und Landegebühren sind nach Ansicht des EuG hinreichend durch Beweise belegt. Zur Begründung Nr. 3 führt das Gericht aus, dass die Beurteilung zur wahrscheinlichen Herkunft der Diamanten aus der Zentralafrikanischen Republik von verschiedenen Quellen bestätigt wurde. Die in der Begründung Nr. 4 angeführten Vorwürfe seien, so das EuG, in einem Bericht der Vereinten Nationen eingehend behandelt worden.
Fehlende Stichhaltigkeit einer Begründung fällt nicht ins Gewicht
Zur Begründung Nr. 5 stellt das Gericht jedoch fest, dass die dort angeführte Goldausfuhr, wie Badica und Kardiam zutreffend geltend machen, eine Unterstützung bewaffneter Gruppen durch die illegale Ausbeutung von oder den illegalen Handel mit Gold nicht zu belegen vermag. Die anderen oben genannten Gründe seien jedoch zusammen genommen und im vorliegenden Kontext hinreichend genau, konkret und belegt, um das Einfrieren der Gelder rechtlich hinreichend zu rechtfertigen, da sie eine Unterstützung bewaffneter Gruppen durch die illegale Ausbeutung von und den unerlaubten Handel mit natürlichen Ressourcen (nämlich Diamanten) aus der Zentralafrikanischen Republik zeigten.