Kommission genehmigte Corona-Beihilfe für Austrian Airlines
Die Europäische Kommission genehmigte im Juli 2020 eine von Österreich angemeldete Beihilfe von 150 Millionen Euro für die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines. Mit der Beihilfe sollten der Airline die Schäden ersetzt werden, die ihr durch die Annullierung oder die Verschiebung ihrer Flüge infolge Corona-Reisebeschränkungen entstanden waren. Von März bis Juni 2020 hatte die Kommission bereits verschiedene Beihilfen zugunsten der Lufthansa Group genehmigt. Die Konkurrenten Ryanair und Laudamotion klagten dagegen auf Nichtigkeit.
EuG: Keine Überkompensation zugunsten der Lufthansa Group
Das EuG hat die Klage abgewiesen. Die EU-Kommission habe entgegen der Ansicht von Ryanair und Laudamotion nicht nur sämtliche den Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group gewährten Beihilfen, sondern auch deren Zusammenspiel geprüft. Es bestehe keine konkrete Gefahr, dass durch die Millionen für AUA auch andere Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group begünstigt werden könnten.
Bedeutung der AUA rechtfertigt Ungleichbehandlung zu anderen in Österreich tätigen Airlines
Die Ungleichbehandlung zwischen Austrian Airlines und anderen in Österreich tätigen Luftfahrtunternehmen könne zwar mit einer Diskriminierung gleichgesetzt werden. Diese sei aber im vorliegenden Fall wegen der wesentlichen Bedeutung, die der Airline im Luftverkehr Österreichs zukomme, gerechtfertigt gewesen.
Verhältnismäßigkeit der Beihilfe fehlerfrei angenommen
Die Kommission habe schließlich auch bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Beihilfe, insbesondere bei der Berechnung des zu ersetzenden Schadens und der Höhe der Beihilfe, keinen Fehler begangen.