"Andorra" nicht als Unionsmarke eintragungsfähig

Das Fürstentum Andorra kann das Bildzeichen "Andorra" nicht als Unionsmarke für verschiedene Waren und Dienstleistungen eintragen lassen. Dies hat das Gericht der Europäischen Union entschieden und eine Klage des Fürstentums abgewiesen. Das Zeichen habe beschreibenden Charakter und könne von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Waren und Dienstleistungen wahrgenommen werden, so das EuG.

Fürstentum wollte Bildzeichen "Andorra" als Unionsmarke eintragen lassen

Im Juni 2017 meldete die Regierung des Fürstentums Andorra beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) ein Bildzeichen "Andorra" für ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen als Unionsmarke an. Das EUIPO wies die Anmeldung zurück. Diese Zurückweisung bestätigte es später. Denn das Zeichen würde zum einen als Bezeichnung der geografischen Herkunft der betreffenden Waren und Dienstleistungen oder als des Ortes wahrgenommen, an dem die Dienstleistungen erbracht würden. Zum anderen sei das Zeichen "Andorra" nicht unterscheidungskräftig, da es lediglich über diese geografische Herkunft informiere, nicht aber über die besondere betriebliche Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen Auskunft gebe. Dagegen klagte die Regierung des Fürstentums beim EuG.

EuG: Zeichen hat beschreibenden Charakter

Das EuG hat die Klage abgewiesen. Das Zeichen könne nicht als Unionsmarke eingetragen werden, da es beschreibenden Charakter habe und von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Waren und Dienstleistungen wahrgenommen werden könne. Der Regierung des Fürstentums sei es nicht gelungen, die Beurteilungen des EUIPO in Frage zu stellen. Diese hatte argumentiert, dass es sich bei Andorra nicht um ein Land handele, das für die Herstellung der betreffenden Waren und die Erbringung der fraglichen Dienstleistungen bekannt sei. Daher bestehe für den Verbraucher keine tatsächliche oder potentielle Beziehung zwischen den in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen und der angemeldeten Marke, die die Annahme zuließe, dass der Begriff "Andorra" eine geografische Herkunft im Sinne der Verordnung angebe.

EuG, Urteil vom 23.02.2022 - T-806/19

Redaktion beck-aktuell, 23. Februar 2022.