Abwicklungstätigkeiten von Kartenzahlungsystemen müssen von ihren übrigen Tätigkeiten unabhängig sein
Wenn ein Verbraucher in einem Geschäft oder im Internet per Karte bezahlt, müsse der Zahlungsvorgang abgewickelt werden, damit der Betrag auf das Bankkonto des Geschäfts gelangt, erläutert die Kommission. Diese Dienstleistung werde von abwickelnden Unternehmen erbracht, die die erforderlichen Kommunikations- und IT-Verfahren verwalten. Kartenzahlungssysteme erbrächten in vielen Fällen selbst Dienstleistungen zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen und stünden somit mit vielen anderen unabhängigen Abwicklungsstellen im Wettbewerb. Gemäß der Verordnung über Interbankenentgelte aus dem Jahr 2015 müssten Kartenzahlungsysteme gewährleisten, dass ihre eigenen Abwicklungstätigkeiten von ihren übrigen Tätigkeiten unabhängig sind. Dadurch werde verhindert, dass Kartenzahlungssysteme ihren eigenen abwickelnden Stellen gegenüber konkurrierenden abwickelnden Stellen den Vorzug geben und dass sie Abwicklungsdienstleistungen mit anderen Dienstleistungen des Kartenzahlungssystems koppeln, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Detaillierte Vorgaben zur Trennung bestimmter Funktionen kommen
Um die Unabhängigkeit der Abwicklungstätigkeiten innerhalb der Kartenzahlungssysteme zu gewährleisten, würden mit den neuen Vorschriften detaillierte Vorgaben zur Trennung bestimmter Funktionen eingeführt, die am 07.02.2018 in Kraft treten, betonte die Kommission. Dazu zählten ein begrenzter Informationsaustausch sowie separate Gewinn- und Verlustrechnungen, eine separate Unternehmensorganisation (Geschäftsräume, Geschäftsführung und Personal) und eine separate Entscheidungsfindung. Durch diese Trennungen würden die Einzelhändler in die Lage versetzt, die für ihre Kartenzahlungen am besten geeignete abwickelnde Stelle zu wählen, während die Verbraucher bei ihren täglichen Zahlungen in Geschäften, Restaurants, im Internet oder über eine zunehmende Palette kartengebundener mobiler Zahlungsanwendungen von geringeren Abwicklungskosten profitieren würden.