Noch schnellere Übermittlung in dringenden Fällen
In Notfällen soll sogar verlangt werden können, Informationen binnen sechs Stunden herauszugegeben. Dies könnte zum Beispiel bei Terrorermittlungen oder Kindesentführungen der Fall sein. Derzeit müssen sich Ermittler in der Regel viel länger gedulden, bis sie elektronische Beweismittel (e-evidence) aus anderen EU-Staaten bekommen. Bei einer Europäischen Ermittlungsanordnung beträgt die Frist nach Angaben der EU-Kommission derzeit 120 Tage und bei einem Rechtshilfeverfahren sogar zehn Monate.
Deutsche Justizministerin stimmte gegen Vorschlag
Die deutsche Justizministerin Katarina Barley (SPD) stimmte im EU-Ministerrat gegen den Vorschlag. Man teile das Ziel, die Verfahren zu beschleunigen, sagte sie. "Deutschland ist allerdings nicht einverstanden mit dem Weg, der dort beschritten wird." Als konkreter Kritikpunkt gilt die geplante Möglichkeit, dass künftig zum Beispiel polnische oder ungarische Ermittler ohne Einverständnis der deutschen Behörden bei der Telekom Informationen abfragen können sollen. "Wir wissen, die rechtsstaatlichen Prinzipien werden in der Europäischen Union nicht überall gleichermaßen gewahrt. (...) Wir halten deswegen das Vier-Augen-Prinzip für wichtig", sagte Barley.