EU will Binnenmarkt besser auf Krisenzeiten vorbereiten

Die Covid-19-Pandemie hat die EU vor große Herausforderungen gestellt. Mit einem neuen Notfallinstrument wollen die Mitgliedstaaten den EU-Binnenmarkt künftig besser auf Krisen und Lieferkettenschwierigkeiten vorbereiten. Am Freitag haben sie dafür den Internal Market Emergency and Resilience Act beschlossen.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, soll mit der Verordnung die Handlungsfähigkeit in zukünftigen Krisen gestärkt werden. Der Act verbessere zu diesen Zwecken zum einen die Transparenz und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und den Unternehmen. Krisenprotokolle, Stresstests und Simulationen sollen die EU zu einem koordinierten Vorgehen in einer künftigen Krise befähigen. Zum anderen sollen im Fall einer Krise bestimmte unkoordinierte nationale Maßnahmen, die den Binnenmarkt beeinträchtigen, künftig verboten sein.

Um Versorgungsengpässen zu begegnen, kann die EU-Kommission nach der Neuregelung unter Einbindung der Mitgliedstaaten auch Informationen von Unternehmen anfragen, die zur Bewältigung der Krise erforderlich sind, und die Produktion von bestimmten krisenrelevanten und strategisch wichtigen Waren für die EU empfehlen. Der Act sehe zudem Anpassungen der harmonisierten Verfahren der Normung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung für krisenrelevante Güter vor, um diese im Krisenfall schneller in Verkehr bringen zu können. Schließlich könne die EU-Kommission auf Bitten der Mitgliedstaaten oder gemeinsam mit diesen benötigte Produkte und Dienstleistungen zentral beschaffen.

Nach dem heutigen Beschluss der EU-Mitgliedstaaten muss das Binnenmarktnotfallinstrument noch formal im Europäischen Parlament angenommen werden.

Redaktion beck-aktuell, ew, 16. Februar 2024.