EU will Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren

Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich zu Beginn der UN-Klimakonferenz COP27 in Ägypten darauf geeinigt, in der EU bis 2030 40% statt wie bisher 30% weniger Treibhausgase auszustoßen als 1990. Der Handel mit Emissionszertifikaten soll zudem transparenter und strenger reguliert werden. Zum ersten Mal müssen nun alle EU-Länder ihre Treibhausgasemissionen reduzieren, wobei die jeweiligen Ziele variieren.

Ziele zwischen 10% und 50% Reduktion

Die Reduktionsziele liegen zwischen 10% (Bulgarien) und 50% (Deutschland). Die Ziele für jeden Mitgliedstaat berechnen sich aus dem Pro-Kopf-BIP und der Kosteneffizienz. Um sie zu erreichen, muss jeder Mitgliedstaat jedes Jahr erneut sicherstellen, dass sein jährlicher Anteil an Treibhausgasemissionen nicht überschritten wird. Um ein Gleichgewicht zu finden zwischen der notwendigen Flexibilität, welche die EU-Staaten benötigen um ihre Ziele zu erreichen und einen gerechten und sozial fairen Übergang für alle zu gewährleisten und der Notwendigkeit, Schlupflöcher zu schließen, um eine Unterminierung des EU-Klimagesetzes zu verhindern, wurde außerdem die Möglichkeiten zur Übertragung, zur Verleihung und zum Speichern von Emissionszertifikaten eingeschränkt.

Flexibilität für Mitgliedsstaaten

Demnach soll die Obergrenze für den Handel soll für 2021 bis 2025 bei 10% und für 2026 bis 2030 bei 15% liegen. Alle Erlöse aus diesem Handel sollen für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Von 2021 bis 2025 können Mitgliedsstaaten bis zu 7,5% der Zertifikate aus dem Folgejahr leihen, um sie für Jahre zu verwenden, in denen ihre Emissionen über dem jährlichen Limit liegen. Für 2026 bis 2030 beträgt die Obergrenze 5%. 75% der jährlichen Emissionszuteilung im Jahr 2021 können angespart und später verwendet werden. Für 2022 bis 2029 wären dies 25%. Die Mitgliedstaaten erhalten außerdem keine zusätzlichen Zertifikate mehr über die so genannte zusätzliche Reserve, da dies abgeschafft werden soll.

Mehr Transparenz

Um die Mitgliedstaaten besser zur Rechenschaft ziehen zu können, will die Kommission, wie vom Parlament gefordert, Informationen über nationale Maßnahmen in leicht zugänglicher Form veröffentlichen. Bevor das neue Gesetz in Kraft treten kann, müssen das Parlament und der Rat die Vereinbarung formell genehmigen.

Reform der Lastenteilungsverordnung

Möglich werden die neuen Regeln durch eine Reform der Lastenteilungsverordnung. Diese legt nationale Ziele für die Reduzierung von Emissionen aus dem Straßenverkehr, der Beheizung von Gebäuden, der Landwirtschaft, kleinen Industrieanlagen und der Abfallwirtschaft fest. Ihre Überarbeitung ist Teil des Pakets "Fit for 55 in 2030", mit dem die EU die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 senken will, wie es das Europäische Klimagesetz vorsieht. Sie umfasst derzeit etwa 60% der EU-Emissionen.

Redaktion beck-aktuell, 10. November 2022.