Am 11.06.2019 ist die Richtlinie über besondere Verfahrensgarantien für Kinder in Kraft getreten. Dies teilte die Europäische Kommission mit. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Kinder in Strafverfahren besonders geschützt werden. Unter anderem soll dafür gesorgt werden, dass Kinder von einem Anwalt unterstützt und getrennt von Erwachsenen inhaftiert werden und dass ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.
Vernehmungen von Kindern auf Video aufzeichnen
Nach der Richtlinie sollten zudem Vernehmungen auf Video oder in anderer geeigneter Form aufgezeichnet werden. Laut Kommission kommen jedes Jahr in der EU mehr als 1 Million Kinder mit der Strafjustiz in Berührung. Kinder seien besonders schutzbedürftig und benötigten deshalb besondere Sicherheiten in allen Etappen des Verfahrens.
Richtlinie vervollständigt Rechte im Strafverfahren
Die Richtlinie sei die letzte in einer Reihe von sechs EU-Richtlinien, die bestimmte Verfahrensrechte in der gesamten EU gewährleisteten, und mache diese Rechte damit vollständig: besondere Verfahrensgarantien für Kinder, das Recht auf Prozesskostenhilfe, Recht auf die Unschuldsvermutung und auf Anwesenheit in der Verhandlung, Recht auf einen Anwalt, Recht auf Belehrung und Unterrichtung, Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzung.
Redaktion beck-aktuell, 12. Juni 2019.
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Informationen zu diesem Thema können Sie auf der Internetseite der EU.Kommission finden.
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EU-weit einheitliche Mindeststandards für Beschuldigtenrechte in Strafverfahren rücken näher, FD-StrafR 2009, 291850
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