EU-Kommission: Elektronische Zahlungen sollen für Verbraucher sicherer werden

Die EU-Kommission hat am 27.11.2017 Vorschriften verabschiedet, die elektronische Zahlungen in Geschäften und im Internet sicherer machen sollen. Gleichzeitig sollen Verbraucher auch auf bequemere, kostengünstigere und innovativere Lösungen von Zahlungsdienstleistern zurückgreifen können. Mit diesen Vorschriften wird laut Kommission die unlängst überarbeitete EU-Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) konkretisiert.

EU-Richtlinie über Zahlungsdienste mit neuen innovativen Diensten

Die Richtlinie soll die europäischen Zahlungsdienste modernisieren und sicherstellen, dass diese mit der rasanten Marktentwicklung Schritt halten können und dass sich der europäische Markt für den elektronischen Handel entfalten kann. So soll den Verbrauchern ermöglicht werden, innovative Dienste von FinTech-Unternehmen zu nutzen. Ferner sollen die angebotenen Dienste einen strikten Datenschutz und Sicherheit für Verbraucher und Unternehmen in der EU gewährleisten. Ein wesentliches Ziel der PSD2 ist die Erhöhung der Sicherheit und des Vertrauens bei elektronischen Zahlungen. Mit der PSD2 werden die Zahlungsdienstleister insbesondere verpflichtet, eine starke Kundenauthentifizierung zu entwickeln.

Neuer Rahmen für Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste

Mit der Richtlinie wird auch ein Rahmen für neue Dienste im Zusammenhang mit Verbraucherkonten geschaffen, wie die sogenannten Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste. Diese werden in vielen EU-Ländern bereits in einer sicheren Umgebung angeboten, aber dank der PSD2 werden sie den Verbrauchern jetzt in der gesamten EU unter strengen Sicherheitsanforderungen zur Verfügung stehen.

Einfache Bereitstellung eines Passworts künftig nicht mehr ausreichend

Die einfache Bereitstellung eines Passworts oder Angaben auf einer Kreditkarte werden künftig laut Angaben der EU-Kommission in den meisten Fällen nicht mehr ausreichen, um eine Zahlung zu tätigen. In bestimmten Fällen werde ein Code, der nur für eine bestimmte Transaktion gültig ist, zusammen mit den bisherigen Angaben erforderlich sein. Ziel sei es, das derzeitige Betrugsausmaß bei allen Zahlungsmethoden, insbesondere bei Online-Zahlungen, erheblich zu verringern und die Vertraulichkeit der Finanzdaten der Nutzer zu wahren.

Ausnahmen möglich

In den Vorschriften werde jedoch auch anerkannt, dass ein akzeptables Zahlungssicherheitsniveau in einigen Fällen auf andere Weise erreicht werden könne. So könnten Zahlungsdienstleister befreit werden, die Wege zur Bewertung der Risiken von Transaktionen entwickelt haben und betrügerische Transaktionen erkennen können. Ausnahmen bestünden auch für kontaktlose Zahlungen und Transaktionen für kleine Beträge sowie für bestimmte Arten von Zahlungen, beispielsweise für Beförderungsleistungen im Stadtverkehr oder Parkgebühren.

Neue Pflichten für Banken mit Online-Zugang

Geregelt werden auch die Pflichten von Banken und Anbietern innovativer Zahlungslösungen und Kontoinformationsinstrumente. Verbraucher, die diese neuen Dienste nutzen wollten, könnten von ihren Banken nicht daran gehindert werden. Jede Bank, die einen Online-Zugang zu Konten anbiete, müsse auch mit FinTech-Unternehmen oder anderen Banken zusammenarbeiten, die diese neuen Dienste anbieten. Dazu müssten die Banken sichere Kommunikationskanäle einrichten, über die Daten übermittelt und Zahlungen veranlasst werden können.

Weiteres Procedere

Nach Annahme der technischen Regulierungsstandards durch die Kommission haben das Europäische Parlament und der Rat drei Monate Zeit, um diese zu prüfen. "Mithilfe dieser neuen Regeln werden alte wie neue Marktteilnehmer Verbrauchern bessere und zugleich sichere Zahlungsdienste bieten können“, erklärte Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission mit Zuständigkeit für Finanzstabilität.

Redaktion beck-aktuell, 28. November 2017.

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