Behörden können schon bei Beträgen unterhalb der Anmeldeschwelle tätig werden
Die Regeln sehen unter anderem vor, dass Behörden bei entsprechenden Verdachtsmomenten schon bei Beträgen unterhalb der Anmeldeschwelle von 10.000 Euro tätig werden können. Zudem sollen Zollkontrollen auf Bargeld in Postpaketen, auf Prepaid-Kreditkarten sowie auf wertvolle Güter wie Gold ausgeweitet werden. Die derzeit geltenden Vorschriften sehen lediglich vor, dass bei der Einreise in die EU und bei der Ausreise aus der EU mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr sowie bestimmte Wertpapiere in diesem Wert beim Zoll angemeldet werden müssen.
Regelung soll terroristischen Aktivitäten und organisierter Kriminalität entgegenwirken
Die jüngsten Ereignisse zeigten, dass Terroristen Mittel und Wege gefunden hätten, die Vorschriften zur Barmittelüberwachung zu umgehen, kommentierte die EU-Kommission ohne konkrete Beispiele zu nennen. Zudem sollten kriminelle Gruppen, die mit illegalen Aktivitäten große Mengen Bargeld erwirtschafteten, nicht durch Schlupflöcher im gegenwärtigen System die Möglichkeit haben, Geld zu verschieben und zu waschen. Die Einigung muss jetzt noch formell vom Europaparlament und von den Mitgliedstaaten gebilligt werden.