EU verhängt Strafzölle auf Biodieselimporte und startet Antidumpingverfahren bei Stahlimporten

Die Europäische Kommission hat am 13.08.2019 laut eigenen Angaben vorläufige Strafzölle auf Biodieselimporte aus Indonesien erhoben. Mit den Ausgleichszöllen in Höhe von 8 bis 18% auf die Einfuhren subventionierter Biodiesel sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für die EU-Biodieselhersteller wiederhergestellt werden. Ferner untersucht die Kommission im Rahmen eines Antidumpingverfahrens die Einfuhr bestimmter flachgewalzter Stahlprodukte aus China, Taiwan und Indonesien.

Einfuhrzölle auf Biodiesel zunächst vorläufig

Eine eingehende Untersuchung der Kommission ergab nach Angaben der EU-Behörde, dass die indonesische Regierung die Biodieselbranche durch eine Reihe von Maßnahmen unterstützt hat, unter anderem durch den direkten Transfer von Geldern über den Biodieselsubventionsfonds. Dies stellt laut Kommission eine anfechtbare Subvention dar. Die neuen Einfuhrzölle würden vorläufig eingeführt, und die Untersuchung werde mit der Möglichkeit fortgesetzt, bis Mitte Dezember 2019 endgültige Maßnahmen einzuführen.

Palmöl zur Herstellung von Biodiesel verwendet

Während es sich bei dem wichtigsten Rohstoff für die Biodieselherstellung in Indonesien um Palmöl handelt, liegt der Schwerpunkt der Untersuchung laut Kommission auf der möglichen Subventionierung der Biodieselherstellung, unabhängig vom verwendeten Rohstoff. Der Biodieselmarkt in der EU belaufe sich auf schätzungsweise neun Milliarden Euro pro Jahr, wobei die Einfuhren aus Indonesien rund 400 Millionen Euro erreichten.

Handelsschutzinstrumente im Stahlbereich

Seit dem 12.08.2019 hat die EU-Kommission eigenen Angaben zufolge eine Untersuchung zur Einfuhr von bestimmten flachgewalzten Stahlprodukten aus China, Taiwan und Indonesien eingeleitet. Dabei handele es sich um flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, auch in Rollen (Coils) nur warmgewalzt. Die Untersuchung beruhe auf einem Antrag der European Steel Association (EUROFER) mit der Begründung, dass die Einfuhren aus diesen Ländern zu gedumpten Preisen erfolgten und die europäischen Hersteller dadurch geschädigt würden. Der Antrag betreffe die Berechnung der Dumpingspanne im Einklang mit der neuen EU-Antidumpingmethode, das heißt die Berücksichtigung von Marktverzerrungen und verzerrten Rohstoffpreisen in China und Indonesien.

Kommission bleibt Zeitfenster von acht Monaten

Die Kommission hat nun bis zu acht Monate Zeit, um Beweise zu erheben und darüber zu entscheiden, ob vorläufige Maßnahmen eingeführt werden sollen. Diese neue Untersuchung des Handelsschutzes ist ihren Angaben nach Teil der umfassenderen Maßnahme der Kommission, mit der die Erzeuger in der EU vor unlauterem Wettbewerb durch gedumpte und subventionierte Erzeugnisse geschützt werden sollen. Bislang habe die Kommission handelspolitische Schutzmaßnahmen gegen 52 Stahlerzeugnisse eingeführt und weitere sieben Untersuchungen durchgeführt.

Redaktion beck-aktuell, 14. August 2019.