EU-Verfahren gegen Deutschland wegen mangelnder Barrierefreiheit eingeleitet

In Zusammenhang mit Regeln zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Kommission wirft Deutschland vor, EU-Vorgaben nicht fristgerecht bis zum 28.06.2022 in nationales Recht umgewandelt zu haben. Bis Mitte 2025 sollen laut Kommission in jedem EU-Land die gleichen Regeln im Bereich der Barrierefreiheit gelten. Dies sei "eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft".

Deutschland droht Klage vor dem EuGH

Nach Angaben der EU-Kommission sollen alle Mitgliedsstaaten bis Mitte 2025 einheitliche Anforderungen etwa mit Blick auf öffentliche Verkehrsmittel oder den Online-Handel erfüllen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Forderungen der EU-Kommission zu reagieren. Sollte es die Bedenken im Laufe des Verfahrens nicht ausräumen, könnte am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof drohen. Deutschland ist mit seinem Versäumnis nicht allein. Die EU-Kommission leitete Verfahren gegen 23 weitere Länder ein.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2022 (dpa).