Umfassende Filter und Vorzensur
Derzeit bestehe ein "nachlaufender Rechtsschutz" in Copyright-Fragen. Tauche ein unzulässiger Inhalt auf, müsse ihn der Plattformbetreiber nachträglich vom Netz nehmen ("Notice-and-Takedown"-Verfahren). Nach den Plänen der Kommission werde die Methode "Notice-and-Stay-Down" forciert. Betreiber müssten hier dafür sorgen, dass monierte Inhalte gar nicht mehr bei ihnen auftauchen. Dies erfordere umfassende Filter und eine Art Vorzensur, so Weitzmann.
Verbraucherschützerin moniert geplante Neuregelung
Lina Ehrig, Leiterin Digitales und Medien im Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv), bezeichnete den Vorschlag der Kommission gegenüber heise.de ebenfalls als "sehr enttäuschend". Mit dem Artikel 13 für den Upload-Filter habe die Kommission vor allem YouTube im Blick gehabt, das angeblich "wahnsinnig viel Geld mit Inhalten" verdiene, während für die Urheber relativ wenig abfalle, heißt es in dem Beitrag von heise.de. Hintergrund sei die Idee, diese "Value Gap" zu beseitigen und die Verhandlungsposition schöpferisch Tätiger zu verbessern, so Ehrig gegenüber dem Online-Dienst.