Noch keine Details
Details dazu, wie solche neuen Absprachen zum Datenschutz aussehen könnten, gab es zunächst nicht. Die Parteien waren sich aber einig, dass eine rechtssichere Regelung für die Datenübertragung zwischen den USA und der EU von herausragender Wichtigkeit für die Bürger wie auch die Wirtschaft ist. Auf eine jahrzehntelange Zusammenarbeit in diesem Gebiet soll nun aufgebaut werden.
EuGH hatte Datenschutzschirm gekippt
Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte Juli 2020 den bisherigen Datenschutzschild "Privacy Shield" für ungültig erklärt, da mit Blick auf Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden die Einhaltung der Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts nicht gewährleistet sei. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.
Auch Vorgängerregelung "Safe Harbor“ für ungültig erklärt
Das "Privacy Shield“ war 2016 binnen weniger Monate ausgearbeitet worden, nachdem der EuGH die Vorgänger-Regelung "Safe Harbor“ mit ähnlicher Begründung gekippt hatte. In beiden Fällen waren Beschwerden des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems der Auslöser.
Standardvertragsklauseln vom EuGH abgesegnet
Zur gängigsten Grundlage für die Übermittelung von Daten aus der EU in Drittstaaten waren zuletzt allerdings die sogenannten Standardvertragsklauseln geworden, die der EuGH im Juli 2020 grundsätzlich für rechtens erklärte. Allerdings haben Betroffene auch hier die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit im konkreten Fall durch die zuständigen Datenschutzbehörden überprüfen zu lassen.