EU und 15 WTO-Mitglieder regeln Notverfahren für Berufungen in Handelsstreitigkeiten

Die EU und weitere 15 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich am 27.03.2020 auf ein Notberufungsverfahren für Handelsstreitigkeiten verständigt. Die Vereinbarung ermöglicht es, trotz der derzeitigen Lähmung des WTO-Berufungsgremiums Rechtsmittel einzulegen und zwischen den beteiligten Mitgliedern aufkommende Handelsstreitigkeiten beizulegen. Die multilaterale Interimsvereinbarung über Berufungsschiedsverfahren spiegelt nach Angaben der EU-Kommission die üblichen WTO-Regeln wider und steht allen Mitgliedern der Organisation offen, die sich anschließen möchten, solange das WTO-Berufungsgremium nicht voll funktionsfähig ist.

Beilegung von Handelsstreitigkeiten durch unparteiische und unabhängige Entscheidung

Das Abkommen unterstreiche, so die Kommission, welche Bedeutung die teilnehmenden WTO-Mitglieder – Australien, Brasilien, China, Chile, Costa Rica, die Europäische Union, Guatemala, Hongkong, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Singapur, die Schweiz und Uruguay – einem funktionierenden zweistufigen WTO-Streitbeilegungssystem beimessen. Ein solches System gewährleiste, dass Handelsstreitigkeiten durch eine unparteiische und unabhängige Entscheidungsfindung beigelegt werden können, was für ein auf Regeln beruhendes multilaterales Handelssystem wesentlich sei.

Interimsvereinbarung nach offizieller Notifizierung anwendbar

Sie stehe "fest und unerschütterlich" für ein solches regelbasiertes Handelssystem ein, betont die EU, die eigenen Angaben zufolge eine der führenden Kräfte bei der Einrichtung dieser Notfallmaßnahme unter dem Dach der WTO war. Die multilaterale Interimsvereinbarung über Berufungsschiedsverfahren dürfte der WTO in den kommenden Wochen offiziell notifiziert werden, sobald die betreffenden WTO-Mitglieder ihre internen Verfahren abgeschlossen haben, und anschließend anwendbar sein.

Redaktion beck-aktuell, 30. März 2020.